Transparenzhinweis: Bis zum 17.07.2026 war auf BLD-Kritik.de ein Beitrag veröffentlicht, der der Frage nachging, ob die in verschiedenen Fällen erhobenen Vorwürfe gegen Personen aus dem Umfeld von BLD lediglich voneinander unabhängige Einzelvorgänge betreffen oder auf weitergehende strukturelle Zusammenhänge hindeuten könnten. Der Beitrag stellte diese Frage ausdrücklich als noch ungeklärte Hypothese zur öffentlichen Diskussion.
Mit anwaltlichem Schreiben vom 17.07.2026 ließ BLD die Entfernung des gesamten Beitrags, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.153,60 Euro verlangen. Zur Begründung werden vier Passagen des Beitrags wiedergegeben und beanstandet. Nach Auffassung der von BLD beauftragten Kanzlei fehlte es für die dort formulierten Verdachtsäußerungen an hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungspunkten.
Eine Entfernung des gesamten Beitrags wird nicht erfolgen. Ein Verlangen, das den vollständigen Beitrag erfassen soll, geht nach Auffassung von BLD-Kritik.de zu weit. Lediglich einzelne besonders zugespitzte Reiz- und Schlagwörter werden transparent entfernt oder sprachlich ersetzt.
Dies geschieht ausschließlich zur Begrenzung des weiteren Rechtsstreits und ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Damit verbunden ist weder ein Anerkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Darstellung im Abmahnschreiben noch ein Verzicht auf den bisher vertretenen Standpunkt oder auf eine spätere rechtliche Überprüfung.
Leserinnen und Leser können die Unterlassungsaufforderung, die beanstandeten Aussagen und die zugehörige Dokumentation selbst miteinander vergleichen und sich ein eigenes Bild davon machen, welche Tatsachen, Bewertungen und rechtlichen Positionen sich gegenüberstehen.
Um Transparenz zu leben und auch dem Standpunkt von BLD Raum zu geben, veröffentlicht BLD-Kritik.de die Unterlassungsaufforderung. Sie ist vor allem deshalb dokumentationswürdig, weil sie klar erkennen lässt,
- welche konkreten Aussagen BLD angreifen lässt und
- dass andere bis zum 17.07.2026 veröffentlichte Beiträge des Blogs in diesem Schreiben nicht inhaltlich beanstandet werden.
Dass BLD in demselben Abmahnschreiben nicht zugleich die Entfernung weiterer Blogartikel verlangt, stellt weder ein Geständnis noch ein Anerkenntnis ihrer inhaltlichen Richtigkeit dar. Bemerkenswert ist diese erkennbare Begrenzung des Vorgehens gleichwohl. Kein anderer Beitrag wird in dem Schreiben gerügt. Welche Rückschlüsse daraus gezogen werden dürfen, mögen Leserinnen und Leser nach eigener Prüfung selbst beurteilen. Nicht beanstandet wurden beispielsweise die Artikel:
Lutz Köther: Drei mutmaßliche Betrugsversuche für die Hallesche Krankenversicherung in einem Schriftsatz
Dr. Joachim Grote, BLD: Falsche eidesstattliche Versicherung?
BLD wünscht Löschung von Berichten über vermutete Bestechung von Gerichtspersonen
Vorstandshaftung der Versicherer: BLD als Risikofaktor für Versicherungsvorstände? Wer BLD mandatiert, diskriminiert Frauen.
BLD Jobs: Kein Platz für moralisch integre Menschen, BLD und die Frauenrechte
Dr. Andrea Nowak-Over: Fragwürdige Doktorwürde bei BLD
Sowie alle weiteren bis zum 17.07.2026 veröffentlichten und online abrufbaren Beiträge.
Im Folgenden wird der beanstandete Artikel in minimal gekürzter Form wiedergegeben:
Die Gesamtschau der Artikel auf BLD-Kritik.de wirft die Frage auf, ob unseriöse Praktiken von Lutz Köther, Dr. Andrea Nowak-Over, Jan Holger Göbel und der BLD Geschäftsleitung noch als Einzelfälle innerhalb von BLD betrachtet werden können oder als besonders verwerfliche Mittel fragwürdiger Leistungsabwehr betrachtet werden müssen.
Sollte sich diese These als zutreffend erweisen, wäre BLD nach den Maßstäben des (Paragraf entfernt) mutmaßlich als (Wort entfernt) Vereinigung einzustufen – umgangssprachlich als (Wort entfernt) Organisation bezeichnet. In einem solchen Fall könnte bereits das bloße Mitwirken, etwa im Rahmen einer gewöhnlichen Mitarbeit z.B. bei einer bloßen Tätigkeit in der Buchhaltung, (Wort entfernt) wie z.B. (Wort entfernt), bis hin zu (Wort entfernt) Konsequenzen wie einer (Wort entfernt) wegen Mitgliedschaft in einer (Wort entfernt) Vereinigung nach sich ziehen.
BLD-Kritik.de ist kein Einzelfall. Wir stehen nicht allein. Auch auf Unfallopfer.de findet sich ein sehr umfangreicher Thread der die Vermutung, dass es sich bei BLD um eine (Wort entfernt) Vereinigung zur (Wort entfernt) Leistungsabwehr von Versicherungsansprüchen handeln könnte, deutlich untermauert.
Um die eventuell erforderliche Einordnung als (Wort entfernt) Vereinigung weiter zu beleuchten, sind BLD-Betroffene und Aussteiger gebeten, sich zu melden, um ggf. gemeinsam gegen Missstände bei BLD vorzugehen.
Jedes Fehlverhalten der BLD-Anwälte sollte umgehend zur Anzeige gebracht werden und mögliche Ermittlungen sollen nicht bloß einzelne Anwälte anvisieren, sondern gebündelt werden und die Kanzlei BLD sowie die Vorstände ihrer maßgeblichen Auftraggeber als Ganzes einbeziehen.
Ein Schatten über der Kanzlei
Die mutmaßlichen Handlungen von Lutz Köther und der BLD Geschäftsleitung werfen nicht nur auf diese selbst, sondern auf die gesamte Kanzlei BLD ein bedenkliches Licht. Die Kanzlei, die einst für Integrität und Professionalität stand, sieht sich nun mit dem Verdacht konfrontiert, rechtswidrige Methoden zu nutzen, um berechtigte Leistungsansprüche abzuwehren und Kritiker zum Schweigen zu bringen. Dr. Joachim Grote, Dr. Martin Alexander, Bastian Finkel und Björn Seitz stehen als Geschäftsführer in der Pflicht, für Transparenz und Aufklärung zu sorgen.
Einzelfall oder systematische Praxis?
Die Affäre um die mutmaßlich falsche eidesstattliche Versicherung von Lutz Köther gießt Öl ins Feuer einer lange schwelenden Debatte: Wird durch BLD systematisch – und fest in die Prozessabläufe integriert – auf unredliche Weise Einfluss auf Richterspersonen sowie auf Gutachterinnen und Gutachter genommen? Oder handelt es sich lediglich um eine lange Aneinanderreihung etlicher Einzelfälle, die Reputation einer ansonsten absolut integren Kanzlei beschädigen? Sind all das bloße Verfehlungen der Kanzlei, mit denen die eigentlichen Profiteure, die Mandantinnen aus der Versicherungswirtschaft, nichts zu tun haben? Oder steckt mehr dahinter?
Diese Fragen drängen sich besonders auf, da weitere Vorwürfe gegen BLD bereits durch RTL und Correctiv.org aufgeworfen wurden, ohne dass sie je vollständig ausgeräumt wurden. Die Antwort darauf wird maßgeblich bestimmen, ob BLD weiterhin als Beispiel anwaltlicher Integrität gilt – oder ob die Kanzlei vielmehr ein Musterbeispiel für den Verdacht einer systematischen Missachtung moralischer und rechtlicher Grundsätze liefert.
Diese Überlegungen gewinnen zusätzlich an Brisanz, da die vier Geschäftsführer – Dr. Joachim Grote, Dr. Martin Alexander, Bastian Finkel und Björn Seitz – in besonderem Maße mitverantwortlich für die rechtliche und moralische Integrität der Kanzlei sind.
BLD-Kritik.de