Rechtsanwalt Lutz Köther, Partner bei BLD, vertritt die Hallesche Krankenversicherung in einem Prozesskostenhilfeverfahren.

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Und wieder versucht Lutz Köther ein Gericht zu Lasten eines Versicherten zu täuschen…
Stammleser kennen das ja schon. Lutz Köther… BLD… Versicherung… Verdacht auf Prozessbetrug. Schon wieder….
Langsam wird´s langweilig…!
Aber genau das ist der Punkt: Das hier ist keine Wiederholung.
Das ist sein Muster.
Der rote Faden in Köthers Schriftsätzen.
Über von Lutz Köther geführte Verfahren wurde schon mehrfach berichtet:
Lutz Köther: Offener Brief an RAK PräsidentInnen
Lutz Köther: Falsche eidesstattliche Versicherung
Was war das Motiv der Richterin?
War der Gutachter bestochen?
Immer dann, wenn die Akte ihm nicht hilft, wird sie bei Köther plötzlich biegsam. Was nicht passt, wird weggelassen. Was stört, wird verdreht. Was fehlt, wird erfunden.
Das ist kein Kavaliersdelikt. Es geht um Prozesskostenhilfe und damit ums Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit und rechtliches Gehör. Köthers mutmaßliche Betrugsversuche betreffen den Zugang eines Versicherten zum Gericht.
Und sie zeigen keine forensische Brillanz. Keine dogmatische Tiefe. Keine anwaltliche Meisterklasse.
Sie zeigen nicht einmal mutige Rechtsvertretung.
Sie zeigen schlechte Arbeit. Einen Schreibtisch ohne Überblick. Eine Aktenführung, die ihm immer wieder komplett aus der Hand gleitet. Und: Schriftsatz-Rhetorik aus der Textbausteinkiste.
Was Köther nicht merkt: Seine Manipulationsversuche sind nicht schwer zu finden.
Sie springen beim ersten Lesen ins Auge.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht mehr nur, warum Herr Köther lügt.
Die Frage lautet auch:
Warum merkt Köther nicht, wie durchsichtig seine Lügen sind?
Nun zum letzten Schriftsatz:
1. Köther erweckt den Eindruck: Der Versicherte kann viele Verträge bezahlen.
Also brauche er keine Prozesskostenhilfe.
Dumm nur: Kurz zuvor schrieb Köther in einem anderen Verfahren selbst, „die Verträge des Versicherten sind von den anderen Versicherern in der Regel beendet worden“.
Beides zugleich geht nicht.
Entweder die Verträge sind beendet. Dann kosten sie keine Beiträge und taugen nicht als Argument gegen Prozesskostenhilfe.
Oder sie bestehen fort. Dann steht seine Linie der angeblichen Vertragsbeendigungen in sich schief.
Köthers Manipulation scheitert hier an seinem eigenen Vortrag.
2. Köther schreibt: Der Versicherte habe ein hohes Einkommen vorgespiegelt.
Dumm nur: Seine Mandantin die Hallesche hatte Einkommensnachweise. Erstellt von einem Steuerberater. Die Hallesche erwähnt selbst die „Steuerberaterbescheinigung“.
Nachgewiesenes Einkommen ist nicht „vorgespiegelt“.
Köthers Formulierung ist kein Zufall. Sie macht aus belegtem Einkommen nachträglich Arglist. Das ist keine Forensik. Das ist keine Dogmatik. Sondern ein überaus durchsichtiger Manipulationsversuch.
Köthers Lüge scheitert hier an seiner eigenen Akte.
3. Köther schreibt: Weitere Pflegeversicherungen brauchten Einwilligung der Hallesche.
Dumm nur: Seine eigene Anlage sagt direkt unter der von ihm zitierten Stelle das Gegenteil:
Keine Einwilligung erforderlich.
Nicht irgendwo versteckt. Nicht schwer auffindbar. Direkt darunter.
Das ist der Moment, in dem die Sache ihre Unschuld verliert.
Köthers Lüge scheitert hier an seiner eigenen Anlage.
BaFin: Hallesche prüfen.
Die BaFin muss prüfen, da die Hallesche Krankenversicherung Leistungs- und PKH-Verfahren auf betrügerische Weise führen lässt.
Ein Versicherer darf nicht erst Beiträge nehmen und dann im Streitfall über BLD mit ins Gegenteil verdrehten Tatsachen den Zugang zum Gericht bekämpfen.
Das ist kein normales Prozessrisiko. Das ist ein Aufsichtsproblem.
RAK Hamm: Köther prüfen.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm muss prüfen, ob Rechtsanwalt Lutz Köther noch tragbar ist.
Ein Rechtsanwalt ist Organ der Rechtspflege. Also eigentlich auch Köther.
Die RAK Hamm war in Sachen Köther bereits früher aufgefordert worden, tätig zu werden. Da mal wieder parteinützige Falschdarstellungen auftreten, reicht keine höfliche Aktenablage mehr.
Jetzt geht es um die harte Frage:
Darf Lutz Köther weiter als Rechtsanwalt auftreten, wenn sein Vortrag wiederholt genau dort falsch wird, wo es seiner Mandantin nützen soll?
Forderung
Die BaFin soll die Prozessführung der Hallesche Krankenversicherung prüfen.
Die RAK Hamm soll die Vorgänge gegen Rechtsanwalt Lutz Köther nicht erneut abheften, sondern gerichtlich verfolgen.
Die Kriminalpolizei Dortmund möge den Fall aufnehmen, ermitteln und den anderen Köther-Fällen beifügen, die derzeit von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
Zu prüfen sind insbesondere:
- mutmaßlich versuchter Prozessbetrug im PKH-Verfahren,
- mutmaßliche Verleumdung,
- mutmaßliche üble Nachrede,
- Verletzung anwaltlicher Wahrheitspflichten.
Zudem:
- Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden,
- Tätigkeitsverbot als Rechtsanwalt,
- Ausschließung von Lutz Köther aus der Rechtsanwaltschaft.
Schluss. Aus. Ende.
Lutz Köther, BLD und Hallesche können das nicht als erneutes Missverständnis wegmoderieren.
Etliche Lügen. Alle in Richtung einer Versicherung.
Allein drei in Sachen Hallesche.
Das ist kein Versehen.
Das ist das längst bekannte Muster.
Und wenn die BaFin und die RAK Hamm jetzt nicht handeln, ist die nächste Frage nicht mehr nur:
Was macht Lutz Köther?
Sondern:
Wer genau lässt ihn gewähren…!?
Dieser offene Brief richtet sich nicht an Herrn Köther, sondern insbesondere an den Vorstand der Hallesche Krankenversicherung:
Christoph Bohn, Dr. Jürgen Bierbaum, Frank Kettnaker, Dr. Jochen Kriegmeier, Alexander Mayer, Christian Pape, Wiltrud Pekarek und Udo Wilcsek.
Die Vorstandsmitglieder der Hallesche stehen vor einer einfachen Entscheidung:
Entweder sie distanzieren sich glaubwürdig von einer Prozessführung, die auf wahrheitswidrigem Vortrag zugunsten Hallesche beruht.
Oder sie machen sich den Vortrag zu eigen.
Ein Dazwischen gibt es nicht.
Wir werden in jedem Fall berichten.
Aufforderungen
Die Hallesche Krankenversicherung und ihr gesamter Vorstand werden aufgefordert,
- den Vortrag von Rechtsanwalt Lutz Köther gegenüber dem Landgericht unverzüglich richtigzustellen,
- gegenüber dem Landgericht zu erklären, ob die Hallesche an der Formulierung festhält, der Antragsteller habe ein hohes Einkommen „vorgespiegelt“,
- offenzulegen, ob die Hallesche weiterhin behauptet, der Antragsteller bediene aktuell eine Vielzahl von Versicherungsverträgen,
- und zwecks Veröffentlichung zu erklären, ob die Hallesche Krankenversicherung a. G. BLD und Rechtsanwalt Lutz Köther weiterhin mit der Prozessführung in diesem Fall und darüber hinaus in Fällen anderer Versicherter beauftragt,
- der Kanzlei BLD und dem Anwalt Herrn Köther das Mandat zu entziehen,
- im Interesse der Versichertengemeinschaft der Hallesche Krankenversicherung a. G. keine neuen Fälle an BLD zu vergeben.
BLD-Kritik.de erwartet bis spätestens zum 12.07.2026, eingehend per Email, eine Stellungnahme jedes einzelnen Vorstandsmitglieds oder des gesamten Vorstands, unterzeichnet von jedem einzelnen Vorstandsmitglied.
Die BaFin und ihr Präsident Mark Branson werden aufgefordert,
- den Vorgang als Beschwerde und aufsichtsrechtlichen Hinweis gegen die Hallesche Krankenversicherung und deren Vorstand zu erfassen,
- die Prozessführung der Hallesche in Sachen Leistungsabwehr zu prüfen,
- die Hallesche zur Stellungnahme aufzufordern,
- und zu prüfen, ob ein strukturelles Problem im Umgang der Hallesche mit streitigen Leistungsfällen besteht.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm und insbesondere ihr Präsident RA Hans Ulrich Otto, werden aufgefordert,
- den Vorgang berufsrechtlich gegen Rechtsanwalt Lutz Köther zu prüfen,
- die wiederholten parteinützigen Falschdarstellungen nicht als bloße anwaltliche Zuspitzung zu behandeln,
- die bereits vorliegenden Fälle beizuziehen,
- die Vorlage einer von Lutz Köther unterschriebenen nachweisbar unwahren eidesstattlichen Versicherung in einem anderen Verfahren einzubeziehen,
- und Herrn Köther die Anwaltszulassung zu entziehen.
Sehr geehrter Herr Hans Ulrich Otto. Das Argument der RAK Hamm, man würde die strafrechtlichen Ermittlungen abwarten, darf hier nicht dazu führen, dass ein
Herr Rechtsanwalt Köther wird aufgefordert,
- bis zur Klärung der strafrechtlichen Fragen seine Anwaltszulassung freiwillig niederzulegen und so damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Anwaltsberuf wieder herzustellen.
Das Team von BLD-Kritik.de bietet kostenfreie Hilfe in Sachen BLD.
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