Rechtsanwalt Lutz Köther, Partner bei BLD, vertritt die Hallesche Krankenversicherung in einem Prozesskostenhilfeverfahren.
Mal wieder steht der Verdacht im Raum, dass Lutz Köther mit falschem oder entstelltem Tatsachenvortrag ein Gericht zu Lasten eines Versicherten täuschen wollte.
Das ist kein Kavaliersdelikt, denn es geht um Prozesskostenhilfe und das Grundrecht eines Versicherten auf Rechtsschutzgleichheit und rechtliches Gehör. Köthers Betrugsversuche haben nicht nur potenzielle wirtschaftliche Auswirkungen. Sie sind ein Angriff auf das Grundrecht eines Versicherten.
Und sie zeigen keine forensiche Brillianz. Keine dogmatische Durchdringung. Sondern: Schlechte Arbeit auf Kosten der Mandantschaft.
1. Köther schreibt: Der Kläger kann viele Verträge bezahlen.
Also brauche er keine Prozesskostenhilfe.
Dumm nur: Kurz zuvor schrieb Köther in einem anderen Verfahren selbst, „die Verträge des Versicherten sind von den anderen Versicherern in der Regel beendet worden“.
Beides zugleich geht nicht.
Entweder die Verträge sind beendet. Dann kosten sie keine Beiträge und taugen nicht als Argument gegen Prozesskostenhilfe.
Oder sie bestehen fort. Dann steht seine Linie der angeblichen Vertragsbeendigungen in sich schief.
Lutz Köther scheitert hier an seinem eigenen Vortrag.
2. Köther schreibt: Der Versicherte habe ein hohes Einkommen vorgespiegelt.
Dumm nur: Seine Mandantin die Hallesche hatte Einkommensnachweise. Erstellt von einem Steuerberater. Die Hallesche erwähnt selbst die „Steuerberaterbescheinigung“.
Nachgewiesenes Einkommen ist nicht „vorgespiegelt“.
Köthers Formulierung ist kein Zufall. Sie macht aus belegtem Einkommen nachträglich Arglist. Das ist keine Forensik. Das ist keine Dogmatik. Sondern ein überaus durchsichtiger Betrugsversuch.
Lutz Köther scheitert hier an seiner eigenen Akte.
3. Köther schreibt: Weitere Pflegeversicherungen brauchten Einwilligung der Hallesche.
Dumm nur: Seine eigene Anlage sagt direkt unter der von ihm zitierten Stelle das Gegenteil:
Keine Einwilligung erforderlich.
Nicht irgendwo versteckt. Nicht schwer auffindbar. Direkt darunter.
Das ist der Moment, in dem die Sache ihre Unschuld verliert.
Lutz Köther scheitert hier an seiner eigenen Anlage.
BaFin: Hallesche prüfen.
Die BaFin muss prüfen, da die Hallesche Krankenversicherung Leistungs- und PKH-Verfahren mit solchen Schriftsätzen führen lässt.
Ein Versicherer darf nicht erst Beiträge nehmen und dann im Streitfall über BLD mit ins Gegenteil verdrehten Tatsachen den Zugang zum Gericht bekämpfen.
Das ist kein normales Prozessrisiko. Das ist ein Aufsichtsproblem.
RAK Hamm: Köther prüfen.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm muss prüfen, ob Rechtsanwalt Lutz Köther noch tragbar ist.
Ein Rechtsanwalt ist Organ der Rechtspflege. Also eigentlich auch Köther.
Die RAK Hamm war in Sachen Köther bereits früher aufgefordert worden, tätig zu werden. Da mal wieder parteinützige Falschdarstellungen auftreten, reicht keine höfliche Aktenablage mehr.
Jetzt geht es um die harte Frage:
Darf Lutz Köther weiter als Rechtsanwalt auftreten, wenn sein Vortrag wiederholt genau dort falsch wird, wo es seiner Mandantin nützen soll?
Forderung
Die BaFin soll die Prozessführung der Hallesche Krankenversicherung prüfen.
Die RAK Hamm soll die Vorgänge gegen Rechtsanwalt Lutz Köther nicht erneut abheften, sondern gerichtlich verfolgen.
Die Kriminalpolizei möge den Fall aufnehmen, ermitteln und den anderen Köther-Fällen beifügen, die derzeit von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
Zu prüfen sind insbesondere:
- mutmaßlich versuchter Prozessbetrug im PKH-Verfahren,
- mutmaßliche Verleumdung,
- mutmaßliche üble Nachrede,
- Verletzung anwaltlicher Wahrheitspflichten.
Zudem:
- Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden,
- Tätigkeitsverbot als Rechtsanwalt,
- Ausschließung von Lutz Köther aus der Rechtsanwaltschaft.
Schluss. Aus. Ende.
Lutz Köther, BLD und Hallesche können das nicht als erneutes Missverständnis wegmoderieren.
Etliche Lügen. Alle in Richtung einer Versicherung.
Allein drei in Sachen Hallesche. Dreimal falsche Richtung. Dreimal zugunsten der Hallesche. Dreimal gegen den Versicherten.
Das ist kein Versehen.
Das ist ein Muster.
Und wenn die BaFin und die RAK Hamm jetzt nicht handeln, ist die nächste Frage nicht mehr nur:
Was macht Lutz Köther?
Sondern:
Wer lässt ihn gewähren?
Dieser offene Brief richtet sich nicht an Herrn Köther, sondern insbesondere an den Vorstand der Hallesche Krankenversicherung:
Christoph Bohn, Dr. Jürgen Bierbaum, Frank Kettnaker, Dr. Jochen Kriegmeier, Alexander Mayer, Christian Pape, Wiltrud Pekarek und Udo Wilcsek.
Der Vorstand der Hallesche steht vor einer einfachen Entscheidung:
Entweder er distanziert sich von einer Prozessführung, die auf drei Betrugsversuchen zugunsten Hallesche beruht.
Oder er macht sich sich zu eigen.
Ein Dazwischen gibt es hier nicht.
Aufforderungen
Die Hallesche Krankenversicherung und ihr Vorstand werden aufgefordert,
- den Vortrag von Rechtsanwalt Lutz Köther gegenüber dem Landgericht unverzüglich richtigzustellen,
- offenzulegen, ob die Hallesche an der behaupteten Einwilligungspflicht trotz gegenteiliger AVB-Regelung festhält,
- offenzulegen, ob die Hallesche an der Formulierung festhält, der Antragsteller habe ein hohes Einkommen „vorgespiegelt“,
- offenzulegen, ob die Hallesche weiterhin behauptet, der Antragsteller bediene aktuell eine Vielzahl von Versicherungsverträgen,
- und zwecks Veröffentlichung zu erklären, ob die Hallesche Krankenversicherung a. G. BLD und Rechtsanwalt Lutz Köther weiterhin mit der Prozessführung in diesem Fall und darüber hinaus in Fällen anderer Versicherter beauftragt,
- der Kanzlei BLD und dem Anwalt Herrn Köther das Mandat zu entziehen.
Die BaFin wird aufgefordert,
- den Vorgang als Beschwerde und aufsichtsrechtlichen Hinweis gegen die Hallesche Krankenversicherung und deren Vorstand zu erfassen,
- die Prozessführung der Hallesche in Leistungsfällen mit Arglist-, Rücktritts-, Kündigungs- und Obliegenheitslinien zu prüfen,
- die Hallesche zur Stellungnahme aufzufordern,
- insbesondere den AVB-Widerspruch zur behaupteten Einwilligungspflicht bei weiteren Pflegeversicherungen zu prüfen,
- und zu prüfen, ob ein strukturelles Problem im Umgang der Hallesche mit streitigen Leistungsfällen besteht.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm und insbesondere ihr Präsident RA Hans Ulrich Otto, werden aufgefordert,
- den Vorgang berufsrechtlich gegen Rechtsanwalt Lutz Köther zu prüfen,
- die wiederholten parteinützigen Falschdarstellungen nicht als bloße anwaltliche Zuspitzung zu behandeln,
- die bereits vorliegenden Fälle beizuziehen,
- die Vorlage einer von Lutz Köther unterschriebenen nachweisbar unwahren eidesstattlichen Versicherung in einem anderen Verfahren einzubeziehen,
- und Herrn Köther die Anwaltszulassung zu entziehen.
Herr Rechtsanwalt Köther wird aufgefordert,
- bis zur Klärung der strafrechtlichen Fragen seine Anwaltszulassung freiwillig niederzulegen und so damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Anwaltsberuf wieder herzustellen.
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