BLD-Aussteiger gesucht: Wer kennt die internen Regelungen zu wahrheitswidrigem Vortrag?

Wir suchen ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BLD, die über die tatsächlichen internen Abläufe berichten können. Angesprochen sind nicht nur ehemalige Rechtsanwälte, sondern ausdrücklich auch ehemalige Rechtsreferendare, wissenschaftliche Mitarbeiter, juristische Mitarbeiter, Assessoren, Rechtsanwaltsfachangestellte, Sachbearbeiter, PraktikantInnen und andere aktiven oder ehemaligen Kanzleimitarbeiter.

Es geht nicht nur um offizielle Regeln, Handbücher oder Compliance-Sätze. Interessant ist vor allem das, was in größeren Organisationen oft entscheidender ist: die ungeschriebenen Gesetze. Also das, was niemand offen zu Papier bringt, was aber im Alltag trotzdem gilt.

Erstens: Wie geht BLD intern mit wahrheitswidrigem oder irreführendem Vortrag um?
Wird solcher Vortrag intern tatsächlich verboten, aufgearbeitet und sanktioniert? Oder wird er faktisch hingenommen, nachträglich gedeckt, übersehen oder indirekt durch Zeitdruck, Mandantenerwartungen und interne Karrierelogik begünstigt? Wird intern gefragt: „Stimmt das?“, oder eher: „Können wir das noch vertreten?“

Zweitens: Wie entstehen BLD-Schriftsätze wirklich?
Wer schreibt sie? Der erfahrene Fachanwalt, dessen Name nach außen erscheint und abgerechnet wird? Ein Jung-Anwalt? Ein Referendar? Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter? Eine Rechtsanwaltsfachangestellte? Ein Sachbearbeiter? Eine angelernte Bürokraft mit Textbausteinen? Und wer kontrolliert am Ende wirklich, ob der Vortrag sachlich richtig ist, bevor er bei Gericht eingereicht wird?

Uns interessieren gerade die internen Routinen, die nicht in Organigrammen stehen: Wer gibt den Ton vor? Wer darf widersprechen? Was passiert, wenn jemand auf einen Fehler hinweist? Wird korrigiert – oder wird der Hinweis als störend empfunden? Gibt es faktisch Druck, versichererfreundlich zu formulieren, auch wenn dafür wahrheitswidrig vorgetragen werden muss?

Gesucht werden keine Mandatsgeheimnisse und keine unzulässigen Offenlegungen. Es geht um rechtlich zulässige Hinweise zur Arbeitsweise, Kanzleikultur, Qualitätskontrolle, Textbausteinnutzung, Freigaben, Drucksituationen und zum tatsächlichen Umgang mit Fehlern.

Wer aktuell noch bei BLD tätig ist oder früher bei BLD gearbeitet hat und sagen kann, wie Schriftsätze dort wirklich entstehen und welche ungeschriebenen Regeln intern gelten, kann sich niedrigschwellig und vertraulich melden. Auch ein erster Hinweis ohne Namensnennung genügt.