Der BLD-Fleck im Lebenslauf: Was von einer Mitarbeit bleibt

BLD-Kritik.de hat in mehreren Verfahren Schriftsätze und Vorgänge ausgewertet, die den Verdacht bewusster Unwahrheiten, irreführenden Prozessvortrags und weiterer unredlicher Methoden durch einzelne BLD-Anwälte begründen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht länger nur, ob einzelne Anwälte lügen oder zu täuschen versuchen. Zu klären ist, ob es sich tatsächlich um voneinander unabhängige Einzelfälle handelt – oder ob die Geschäftsleitung solche Methoden duldet, bei eindeutigen Warnzeichen großzügig wegschaut, mit ihrer Kontrolle überfordert ist oder durch wirtschaftlichen Erfolgsdruck, interne Zielvorgaben, einseitige Anerkennung und subtile Karriereanreize sogar ein Umfeld schafft, in dem Anwälte und Sachbearbeiter zu möglicherweise unredlichem Vorgehen gedrängt werden.

Ebenso stellt sich die Frage, ob problematische Darstellungen intern geprüft und freigegeben, nach konkreten Hinweisen bewusst aufrechterhalten oder durch arbeitsteilige Verantwortungsverschiebung gegen jede persönliche Zurechnung abgeschirmt werden. Es geht nicht um eine strafrechtliche Einordnung von BLD als Organisation. Es geht um den Verdacht organisierter Unredlichkeit – und darum, ob bei BLD lediglich einzelne Personen versagen oder ob Leitung, Anreizsysteme und Kontrollmechanismen Ursache des Problems sind.

Fehler geschehen überall. Ein Integritätsproblem beginnt dort, wo erhebliche Fehler trotz ausdrücklicher Hinweise nicht berichtigt werden, zweifelhafte Darstellungen wiederkehren und niemand erkennbar Verantwortung übernimmt.

Ermittlungen gegen BLD-Partner

In einem bereits dokumentierten Vorgang steht eine eidesstattliche Versicherung aus dem Umfeld von BLD inhaltlich infrage. Nach Auffassung von BLD-Kritik.de begründen die hierzu ausgewerteten Unterlagen den erheblichen Verdacht, dass eine objektiv unzutreffende eidesstattliche Versicherung des BLD-Partners Lutz Köther zur Untersagung einer für BLD und die BLD-Geschäftsleitung ungünstigen Veröffentlichung verwendet wurde. Daraus ergibt sich zugleich die Frage nach einem möglichen versuchten Prozessbetrug. Weitere strafrechtlich relevante Vorgänge finden sich auf BLD-Kritik.de.

Damit wird keine strafrechtliche Schuld als erwiesen dargestellt. Ob die eidesstattliche Versicherung tatsächlich falsch war, wer ihren Inhalt kannte und ob die subjektiven Voraussetzungen einer Straftat vorlagen, müssen die zuständigen Ermittlungsbehörden und Gerichte klären.

Die entscheidende Frage lautet: Förderte BLD unredliche Vorgänge unmittelbar oder mittelbar etwa durch wirtschaftlichen Erfolgsdruck, arbeitsteilige Verantwortungsverschiebung, unzureichende Aktenprüfung oder fehlende Korrekturbereitschaft? Wurden sie lediglich gebilligt? Oder offenbaren sie bloß ein moralisch vorwerfbares Handeln einzelner BLD-AnwältInnen und ein Fehlen hinreichender interner Organisations- und Kontrollmechanismen?

Wo mehrere Vorgänge personelle, sachliche oder methodische Verbindungen aufweisen, müssen diese Zusammenhänge den zuständigen Stellen mitgeteilt und bei möglichen Ermittlungen berücksichtigt werden dürfen. Das ist keine Behauptung kollektiver Schuld. Es ist die Forderung, Verantwortung nicht hinter Briefkopf, Hierarchie und arbeitsteiliger Aktenbearbeitung verschwinden zu lassen.

Anwälte und Sachbearbeiter: Mitgegangen?

Wer einen problematischen Vortrag persönlich verfasst, freigibt oder nach einem nachweisbaren Hinweis weiterverwendet, kann sich nicht dauerhaft in der Anonymität einer Großkanzlei verstecken. Das gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ebenso wie für fallbearbeitende Sachbearbeiter, soweit sie an der Vorbereitung oder Aufrechterhaltung eines konkret beanstandeten Vorgangs beteiligt sind.

„Mitgegangen, mitgefangen“ bedeutet hier keine automatische rechtliche Haftung. Es beschreibt das berufliche und reputative Risiko einer bewussten Mitwirkung. Wer mit problematischen Methoden in Verbindung steht, muss später erklären können, welche Rolle er oder sie hatte, was er wusste und weshalb er dennoch mitwirkte.

BLD im Lebenslauf

Eine Station bei BLD mag heute wie eine gewöhnliche Erfahrung im Versicherungsrecht erscheinen. Je mehr dokumentierte Vorgänge öffentlich geprüft werden, desto erklärungsbedürftiger kann sie morgen werden.

Künftige Arbeitgeber dürfen fragen:

  • War die Person an umstrittenen Verfahren beteiligt?
  • Wie reagierte sie auf erkennbare Fehler?
  • Hat sie Verantwortung übernommen oder lediglich auf Weisungen und Hierarchien verwiesen?
  • Warum blieb sie, nachdem erhebliche Kritik bekannt geworden war?
  • Warum blieb die Person bei BLD oder nahm dort überhaupt eine Tätigkeit auf? Geschah dies aus Unkenntnis der öffentlich dokumentierten strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen mehrerer BLD-PartnerInnen, aus vermeintlicher Alternativlosigkeit oder aus Gleichgültigkeit gegenüber den damit verbundenen berufsethischen und reputationsbezogenen Fragen? Keine dieser Antworten beseitigt den Erklärungsbedarf in einem späteren Bewerbungsgespräch.

Die Alternative, BLD aus dem Lebenslauf zu entfernen, ist kaum überzeugender. Eine unerklärte Lücke wirft ebenfalls Fragen auf. Die berufliche Entscheidung für BLD kann damit zu einer Station werden, die man weder gern zeigt noch plausibel verschweigen kann.

Noch ist ein Wechsel einfach zu erklären: als bewusste Entscheidung für fachliche Qualität, persönliche Integrität und ein besseres Arbeitsumfeld. Je länger jemand nach Veröffentlichung erheblicher Vorwürfe bleibt, desto schwieriger wird diese Erklärung.

Überlegen Sie zweimal – Ihr nächster Arbeitgeber wird es ebenfalls tun.

Warum BLD?

Der bestehende Beitrag über eine Mitarbeit bei BLD zeigt bereits: Andere Kanzleien und Unternehmen bieten nicht nur ein besseres Bild im späteren Lebenslauf. Sie können zugleich bessere Vergütung, nachvollziehbarere Aufstiegschancen, Gleichberechtigung von Frauen, interessantere Tätigkeiten und ein einladenderes Arbeitsumfeld – und ein reines Gewissen – bieten.

Warum sollte eine qualifizierte Anwältin, ein Rechtsanwalt oder ein erfahrener Sachbearbeiter ausgerechnet dort anheuern, wo die berufliche Tätigkeit zusätzliche moralische und reputative Rechtfertigung verlangt? Warum geringere oder lediglich durchschnittliche Vorteile akzeptieren, wenn anderswo ein besseres Gehalt nicht mit der Frage erkauft werden muss, ob die eigene Arbeit zur fragwürdigen Abwehr berechtigter Ansprüche beiträgt?

Die Geschäftsleitung kann nicht auf Einzelfälle zurückziehen

Dr. Joachim Grote, Dr. Martin Alexander, Bastian Finkel und Björn Seitz tragen Verantwortung für Organisation, Kontrolle und den Umgang mit konkreter Kritik. Sie müssen nicht jeden Schriftsatz persönlich kennen. Nach wiederholten und substantiierten Hinweisen genügt es jedoch nicht, jeden Vorgang als isolierte Angelegenheit einzelner Berufsträger zu behandeln.

BLD-Kritik.de wird weiter recherchieren, Unterlagen prüfen und Hinweise gegenwärtiger sowie ehemaliger Beschäftigter auswerten. Wer Tatsachen zur Aufklärung beitragen kann, darf sich melden.



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