BLD-Kritik.de hat in mehreren Verfahren Schriftsätze und Vorgänge ausgewertet, die den Verdacht bewusster Unwahrheiten, irreführenden Prozessvortrags und weiterer unredlicher Methoden durch einzelne BLD-Anwälte begründen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht länger nur, ob einzelne Anwälte lügen oder zu täuschen versuchen.
Zu klären ist, ob es sich um voneinander unabhängige Einzelfälle handelt und ob die Geschäftsleitung schlicht keine Kenntnis über das Handeln der eigenen AnwältInnen hat, oder ob sie fragwürdige Methoden duldet, bei eindeutigen Warnzeichen großzügig wegschaut, mit ihrer Kontrolle überfordert ist oder mittels wirtschaftlichem Erfolgsdruck, internen Zielvorgaben, einseitiger Anerkennung und subtilen Karriereanreizen sogar ein Umfeld schafft, in dem AnwältInnen direkt oder subtil zu möglicherweise unredlichem Vorgehen gedrängt werden könnten.
Ebenso stellt sich die Frage, ob problematische Vorgänge intern geprüft und freigegeben, nach konkreten Hinweisen bewusst aufrechterhalten oder durch arbeitsteilige Verantwortungsverschiebung gegen jede persönliche Zurechnung abgeschirmt werden. Es geht um die Frage, ob und ggf. in welchem Zusammenhang die von einer Vielzahl an BLD-Anwälten gegenüber Gerichten aufgestellten grob wahrheitswidrigen Behauptungen zu einander stehen.
In einer Organisation, die zur Durchsetzung der Interessen der einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung eine unwahre eidesstattliche Versicherung beim Landgericht Lübeck vorlegen ließ, muss die Frage nach den internen Regelungen zum Umgang mit wahrheitswidrigem Vortrag gestellt werden.
Fehler geschehen überall. Ein strukturelles Problem beginnt dort, wo grob wahrheitswidriger Prozessvortrag trotz ausdrücklicher Hinweise nicht ebenso ausdrücklich berichtigt wird, wo zweifelhafte Darstellungen wiederkehren und niemand erkennbar Verantwortung übernimmt.
Ermittlungen gegen BLD-Partner
Aus der Verwendung der von BLD-Partner Lutz Köther unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung durch BLD-Partnerin Dr. Andrea Nowak-Over ergibt sich zugleich die Frage nach einem möglichen versuchten Prozessbetrug. Weitere strafrechtlich relevante Vorgänge finden sich auf BLD-Kritik.de.
Die entscheidende Frage lautet: Förderte BLD unredliche Vorgänge unmittelbar oder mittelbar etwa durch wirtschaftlichen Erfolgsdruck, arbeitsteilige Verantwortungsverschiebung, unzureichende Aktenprüfung oder fehlende Korrekturbereitschaft? Wurden sie lediglich gebilligt? Oder offenbaren sie bloß ein moralisch vorwerfbares Handeln einzelner BLD-AnwältInnen und ein Fehlen hinreichender interner Organisations- und Kontrollmechanismen?
Wo mehrere unredliche Vorgänge sachliche oder methodische Verbindungen aufweisen, müssen diese Zusammenhänge den zuständigen Stellen mitgeteilt und bei möglichen Ermittlungen berücksichtigt werden dürfen. Das ist keine Behauptung kollektiver Schuld. Es ist die Forderung, Verantwortung nicht hinter Briefkopf, Hierarchie und arbeitsteiliger Aktenbearbeitung verschwinden zu lassen.
Anwälte und Sachbearbeiter: Mitgegangen?
Wer einen problematischen Vortrag persönlich verfasst, freigibt oder nach einem nachweisbaren Hinweis weiterverwendet, kann sich nicht dauerhaft in der Anonymität einer Großkanzlei verstecken. Das gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ebenso wie für fallbearbeitende Sachbearbeiter, soweit sie an der Vorbereitung oder Aufrechterhaltung eines beanstandeten Vorgangs beteiligt sind.
„Mitgegangen, mitgefangen“ bedeutet hier keine automatische rechtliche Haftung. Es beschreibt das berufliche und reputative Risiko einer bewussten Mitwirkung. Wer mit problematischen Methoden in Verbindung steht, muss später erklären können, welche Rolle er oder sie hatte, was er wusste und weshalb er dennoch mitwirkte.
BLD im Lebenslauf
Eine Station bei BLD mag heute wie eine gewöhnliche Erfahrung im Versicherungsrecht erscheinen. Je mehr dokumentierte Vorgänge öffentlich geprüft werden, desto erklärungsbedürftiger kann sie morgen werden.
Künftige Arbeitgeber dürfen fragen:
- Waren Sie an umstrittenen Verfahren beteiligt?
- Wie reagierten Sie auf erkennbare Fehler?
- Wie steht es um Ihr eigenes Verhältnis zu Wahrheit und Gesetz?
- Haben Sie Verantwortung übernommen oder lediglich auf Weisungen und Hierarchien verwiesen?
- Warum blieb Sie bei BLD, nachdem erhebliche Kritik bekannt war?
- Warum nahmen Sie eine Tätigkeit bei BLD auf, als fragwürdige Vorgänge bereits öffentlich dokumentiert und für jeden einsehbar waren? Geschah dies aus Unkenntnis der öffentlich dokumentierten strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen mehrerer BLD-PartnerInnen, aus vermeintlicher Alternativlosigkeit oder aus Gleichgültigkeit gegenüber den damit verbundenen berufsethischen und reputationsbezogenen Fragen?
Keine denkbare Antwort beseitigt den Erklärungsbedarf in einem späteren Bewerbungsgespräch.
Die Alternative, BLD aus dem Lebenslauf zu entfernen, ist kaum überzeugender. Eine unerklärte Lücke wirft ebenfalls Fragen auf. Die berufliche Entscheidung für BLD kann damit zu einer Station werden, die man weder gern zeigt noch plausibel verschweigen kann.
Noch ist ein Wechsel einfach zu erklären: als bewusste Entscheidung für fachliche Qualität, persönliche Integrität und ein besseres Arbeitsumfeld. Je länger jemand nach Veröffentlichung erheblicher Vorwürfe verweilt, desto schwieriger wird diese Erklärung.
Überlegen Sie zweimal – Ihr nächster Arbeitgeber wird es ebenfalls tun.
Warum BLD?
Der bestehende Beitrag über eine Mitarbeit bei BLD zeigt bereits: Andere Kanzleien und Unternehmen bieten nicht nur ein besseres Bild im späteren Lebenslauf. Sie können zugleich bessere Vergütung, nachvollziehbarere Aufstiegschancen, Gleichberechtigung von Frauen, interessantere Tätigkeiten und ein einladenderes Arbeitsumfeld – und ein reines Gewissen – bieten.
Warum sollte eine qualifizierte Anwältin, ein Rechtsanwalt oder ein erfahrener Sachbearbeiter ausgerechnet dort anheuern, wo die berufliche Tätigkeit zusätzliche moralische und reputative Rechtfertigung verlangt? Warum geringere oder lediglich durchschnittliche Vorteile akzeptieren, wenn anderswo ein besseres Gehalt nicht mit der Frage erkauft werden muss, ob die eigene Arbeit zur fragwürdigen Abwehr berechtigter Ansprüche beiträgt?
Die Geschäftsleitung kann nicht auf Einzelfälle zurückziehen
Dr. Joachim Grote, Dr. Martin Alexander, Bastian Finkel und Björn Seitz tragen Verantwortung für Organisation, Kontrolle und den Umgang mit Kritik. Sie müssen nicht jeden Schriftsatz persönlich kennen. Nach wiederholten und substantiierten Hinweisen genügt es jedoch nicht, jeden Vorgang als isolierte Angelegenheit einzelner Berufsträger zu behandeln.
BLD-Kritik.de wird weiter recherchieren, Unterlagen prüfen und Hinweise gegenwärtiger sowie ehemaliger Beschäftigter auswerten. Wer Tatsachen zur Aufklärung beitragen kann, darf sich melden.
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