
Jan Holger Göbel, Partner der Kanzlei BLD, rückt in einem weiteren strafrechtlich relevanten Verdachtskomplex um BLD in den Fokus. Betroffen ist erneut kein Randbereich, sondern der Kern anwaltlicher Redlichkeit im Versicherungsprozess: auch dieses Mal geht es um die Frage, ob ein Gericht durch tatsächlich unzutreffenden oder bewusst irreführenden Vortrag eines BLD-Partners getäuscht und zu einer für den Versicherer günstigen Entscheidung bewegt werden sollte. Insoweit beschäftigt der Fall Göbel mittlerweile die Kölner Staatsanwaltschaft.
RA Göbel: Betrugsversuch durch Täuschung eines Landgerichts?
In einem Prozesskostenhilfeverfahren gegen die Vigo Krankenversicherung VVaG steht nun Rechtsanwalt Jan Holger Göbel, Partner der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei BLD, im Zentrum eines aus Sicht von BLD-Kritik.de schwerwiegenden Verdachts. Es besteht der Verdacht, dass Herr Göbel im Interesse der von ihm vertretenen Vigo Krankenversicherung VVaG gegenüber dem Landgericht Düsseldorf schriftlichen Vortrag gehalten hat, der nicht lediglich ungenau, sondern nach seinem objektiven Erklärungsgehalt geeignet war, das Gericht über entscheidungserhebliche Tatsachen zu täuschen. Im Raum steht deshalb der Verdacht eines versuchten Prozessbetrugs.
Dieser Verdacht wiegt besonders schwer, weil Herr Göbel Partner einer Versicherungskanzlei, Fachanwalt für Versicherungsrecht und nach außen als hochspezialisierter Vertreter der Versicherungswirtschaft tätig ist. Wer in dieser Position Gesundheitsfragen, Antragszeiträume, Vertragsbestände und angebliche Falschangaben darstellt, weiß regelmäßig sehr genau, welche Formulierung welche prozessuale Wirkung entfalten soll. Genau deshalb erscheint der hiesige Vorgang nicht wie ein bloßes Versehen, sondern wie ein Vorgang, der einer strafrechtlichen Prüfung zugeführt werden sollte.
Jan Göbel: Im Fokus umfassender Plausibiltätsprüfungen
Allen Prozessgegnerinnen und Prozessgegnern des Rechtsanwalts Jan Holger Göbel wird daher dringend empfohlen, dessen Schriftsätze künftig nicht mehr als gewöhnlichen anwaltlichen Vortrag zu behandeln, sondern sie einer vollständigen Plausibilitäts-, Urkunden-, Akten- und Zeitleistenprüfung zu unterziehen. Gleiches gilt für Gerichte, denen Schriftsätze des Herrn Rechtsanwalt Göbel vorgelegt werden.
Wo mit Gesundheitsdaten, angeblichen Falschangaben, Vertragsbeendigungen, Beitragsrückständen, Gutachten oder Arglistvorwürfen gearbeitet wird, sollte jedes Datum, jede Behauptung, jede Anlage und jede rechtliche Schlussfolgerung überprüft werden.
BLD steht aus Sicht von BLD-Kritik.de zunehmend für strukturelle Verbraucherbenachteiligung durch unredliches Vorgehen. Wenn gegen Partner dieser Kanzlei wiederholt schwerwiegende strafrechtlich relevante Vorwürfe im Zusammenhang mit gerichtlichem Vortrag erhoben werden, kann kein Versicherer mehr ernsthaft behaupten, eine Mandatierung von BLD sei lediglich eine neutrale anwaltliche Dienstleistungsentscheidung ohne Außenwirkung.
Besonders die Vigo Krankenversicherung VVaG muss sich nun fragen lassen, weshalb sie ihre Versichertengemeinschaft einer derart unredlich operierenden Kanzlei aussetzt. Die Vigo-Vorstände Micha Hildebrandt und Stefan Schumacher werden hiermit öffentlich aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob die weitere Mandatierung der Kanzlei BLD mit den Interessen der Versicherten, der Versichertengemeinschaft und dem eigenen Anspruch an Integrität noch vereinbar ist.
Es geht nicht nur um Jan Holger Göbel. Es geht auch nicht nur um die BLD Partner Lutz Köther, Dr. Andrea Nowak-Over und die polizeibekannten BLD-Geschäftsführer Dr. Joachim Grote, Dr. Martin Alexander und Bastian Finkel. Es geht um die Frage, ob BLD als Kanzlei für Versicherer noch diejenige Integrität verkörpert, die Versicherungsunternehmen ihren eigenen Kunden regelmäßig abverlangen. Solange in anderer Sache strafrechtliche Vorwürfe gegen Geschäftsführer und PartnerInnen der Kanzlei BLD im Raum stehen und solange nun auch im Fall Göbel eine strafrechtliche Prüfung naheliegt, ist jede fortlaufende Mandatierung dieser Kanzlei erklärungsbedürftig.
Vigo und BLD: Wenn Versicherte nicht geschützt, sondern bekämpft werden
Die Vigo-Vorstände Micha Hildebrandt und Stefan Schumacher können sich dabei nicht hinter BLD verstecken. Wer BLD mandatiert, macht BLD zum eigenen Werkzeug. Wer trotz der für Versicherungsvorstände bestehenden Haftungsrisiken weiter mit BLD arbeitet, übernimmt auch Verantwortung für die Wirkung, die diese Prozessführung nach außen entfaltet, sowie für die offensichtliche frauenfeindliche Geschäftspolitik der Kölner Großkanzlei.
Die Vigo Krankenversicherung VVaG ist keine private Spielwiese ihrer Prozessvertreter. Sie ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Gerade deshalb muss die Frage gestellt werden, ob Prämienmittel der Versichertengemeinschaft weiter dafür eingesetzt werden dürfen, eine Kanzlei zu mandatieren, deren Partner wiederholt mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang stehen.
BLD-Kritik.de fordert die Vigo Krankenversicherung VVaG, Micha Hildebrandt und Stefan Schumacher daher auf, die Mandatierung von BLD jedenfalls bis zur vollständigen Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe auszusetzen. Alles andere wäre aus Sicht von BLD-Kritik.de ein fatales Signal: an Versicherte, an Gerichte und an die Öffentlichkeit.
Wer belastete Anwälte mandatiert, kauft den Anwaltswechsel mit ein
Künftige Mandanten sollten sehr sorgfältig prüfen, ob sie Rechtsanwalt Jan Holger Göbel oder andere BLD-Anwältinnen und BLD-Anwälte mandatieren, gegen die straf- oder berufsrechtlich relevante Vorwürfe im Raum stehen. Wer einen solchen Anwalt beauftragt, übernimmt nicht nur dessen Prozessstrategie, sondern auch dessen persönliches Ausfallrisiko. Sollte es infolge strafrechtlicher oder berufsrechtlicher Prüfungen zu Konsequenzen kommen, im äußersten Fall bis hin zum Verlust der anwaltlichen Zulassung, steht der Mandant plötzlich ohne den gewählten Prozessvertreter da. Dann drohen Anwaltswechsel, Doppelarbeit, Zeitverlust, zusätzliche Kosten, Fristprobleme und strategische Brüche im laufenden Verfahren.
Dieses Risiko betrifft nicht nur Jan Göbel. Es betrifft jeden BLD-Anwalt und jede BLD-Anwältin, deren eigene Rolle zum Gegenstand ernsthafter Prüfung wird. Für künftige Mandanten stellt sich deshalb eine einfache Frage: Warum eine Kanzlei mandatieren, deren Personal nicht nur Verfahrensvertreter, sondern möglicherweise bald selbst Beschuldigte, Betroffene berufsrechtlicher Verfahren oder Ausfallrisiken sein könnten?
Wer heute BLD beauftragt, sollte wissen, dass er sich damit nicht nur anwaltliche Vertretung einkauft, sondern ein vermeidbares Prozess-, Kosten- und Reputationsrisiko.
BLD-Kritik.de prüft Warnung deutscher Gerichte vor BLD-Vortrag im Versicherungsrecht
Zum Schutz versicherter Klägerinnen und Kläger behält BLD-Kritik.de sich ausdrücklich vor, den streitgegenständlichen Vortrag des Rechtsanwalts Jan Holger Göbel sowie die Verfahrensakte in der Sache Vigo Krankenversicherung VVaG den Präsidentinnen und Präsidenten deutscher Landes- Sozial- und und Oberlandesgerichte zur Kenntnis und Prüfung zuzuleiten.
Ziel einer solchen Weiterleitung wäre der Schutz vulnerabler Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer vor einem aus Sicht von BLD-Kritik.de hochproblematischen Muster anwaltlichen Vorgehens. Gerichte sollen dadurch in die Lage versetzt werden, in künftigen Verfahren mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächliche Behauptungen der Kanzlei BLD und insbesondere des Rechtsanwalts Jan Holger Göbel durch Urkunden, Akteninhalt, medizinische Unterlagen und den konkreten Wortlaut der jeweiligen Versicherungsanträge gedeckt sind. Zugleich soll für die Möglichkeit sensibilisiert werden, dass tatsächlicher Vortrag der Kanzlei BLD nicht nur auf seinen juristischen Schlussgehalt, sondern auch auf rhetorische Verzerrungen, zeitliche Verschiebungen und sachliche Verkürzungen hin überprüft werden muss.
Dies gilt umso mehr, als Herr Göbel gerade in einem Bereich tätig ist, in dem Versicherungsnehmer im Schadensfall regelmäßig nicht stark, gesund und prozessual durchsetzungsfähig sind, sondern krank, pflegebedürftig, psychisch belastet, wirtschaftlich geschwächt und auf gerichtlichen Rechtsschutz in besonderer Weise angewiesen. Wer in solchen Verfahren mit Arglistvorwürfen, Gesundheitsdaten, angeblichen Falschangaben und behaupteten Vertragsbeendigungen arbeitet, greift nicht in einen gewöhnlichen Wirtschaftsstreit ein. Er greift in existenzielle Schutzansprüche schwer belasteter Menschen ein.
Aus Sicht von BLD-Kritik.de besteht deshalb ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass Gerichte für diesen Vorgang sensibilisiert werden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass ein spezialisierter Versicherungsanwalt durch unrichtigen oder irreführenden Tatsachenvortrag versucht hat, ein Gericht zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe zu bewegen, wäre dies kein bloßer Anwaltsfehler. Es wäre ein Angriff auf den Zugang vulnerabler Versicherungsnehmer zum Grundrecht auf Zugang zum gerichtlicher Hilfe.
Versicherungskunden dürfen im Pflege- und Krankenversicherungsrecht nicht schutzlos einer Prozessführung ausgeliefert werden, bei der ihre Erkrankungen, ihre Pflegebedürftigkeit und ihre wirtschaftliche Schwäche prozessual gegen sie verwendet werden. Erst recht dürfen sie nicht dadurch entrechtet werden, dass Gerichte durch unzutreffenden oder manipulativen Vortrag über angebliche Antragsfalschangaben, angebliche Vertragsbeendigungen oder angebliche Arglist in die Irre geführt werden.
BLD-Kritik.de wird daher prüfen, ob und in welchem Umfang der streitgegenständliche Vortrag des Rechtsanwalts Jan Holger Göbel sowie die hierzu gehörenden Unterlagen den zuständigen Gerichtsleitungen zur Kenntnis gebracht werden. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass keine gerichtliche Entscheidung in einem konkreten Verfahren vorgegeben oder beeinflusst werden soll. Es geht allein darum, Richterinnen und Richter für die Notwendigkeit einer besonders sorgfältigen Plausibilitäts-, Urkunden- und Aktenprüfung in Verfahren mit BLD-Beteiligung zu sensibilisieren.
Aufforderung an Rechtsanwalt Jan Holger Göbel
BLD-Kritik.de fordert Rechtsanwalt Jan Holger Göbel öffentlich auf, bis zur vollständigen straf- und berufsrechtlichen Klärung der gegen ihn im Zusammenhang mit seiner anwaltlichen Berufsausübung erhobenen Vorwürfe seine anwaltliche Tätigkeit in Versicherungsprozessen einzustellen und seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen freiwillig niederzulegen. Dies wäre keine Vorverurteilung, sondern ein Mindestmaß an Respekt vor dem besonderen Vertrauen, das Gerichte, Versicherungsnehmer und die Öffentlichkeit in die Redlichkeit anwaltlichen Vortrags setzen müssen.
Hilfe für Betroffene
Betroffene Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, denen Schriftsätze von Rechtsanwalt Jan Holger Göbel oder anderen BLD-Anwälten begegnen, sollen diesen Vortrag nicht ungeprüft hinnehmen müssen.
BLD-Kritik.de unterstützt kostenfrei bei der Plausibilitäts-, Urkunden-, Akten- und Zeitleistenprüfung entsprechender Prozessbehauptungen; kontaktieren Sie uns, gerne auch anonym per Email.
