BLD hat im Fall BLD ./. BLD-Kritik.de gegen eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck Berufung eingelegt – heute, am Mittwoch, den 30. Juli 2025, fand die Verhandlung vor dem OLG Schleswig statt.
Das Ergebnis der heutigen Sitzung wirkt deutlich BLD-freundlich. Das Oberlandesgericht Schleswig scheint bereit, ein bisher beispielloses Fragerechtsverbot in Betracht zu ziehen, welches in der Nachkriegsgeschichte einzigartig sein dürfte.
Der Fall Nowak-Over: Verwendung einer mutmaßlich falschen eidesstattlichen Versicherung im Namen der BLD-Geschäftsleitung
BLD wurde heute durch die polizeibekannte Dr. Andrea Nowak-Over vertreten. Sie hatte zuvor beim Landgericht Lübeck – im Namen der gesamten BLD-Geschäftsleitung – eine objektiv unwahre eidesstattliche Versicherung vorgelegt. Unterschrieben wurde diese von dem ebenfalls polizeibekannten BLD-Partner Lutz Köther.
Allein auf Grundlage dieser nachweisbar falschen EV wurde vom Landgericht Lübeck eine einstweilige Verfügung gegen BLD-Kritik.de erlassen. Die inhaltliche Glaubhaftmachung dieser Verfügung beruht ausschließlich auf Köthers Täuschung, die bereits die Staatsanwaltschaft auf den Plan rief.
Trotz dieses schwerwiegenden Vorgangs zeigen sich die drei RichterInnen der neunten Kammer des OLG Schleswig (Dr. M., Dr. T., Dr. S.) offenbar bereit, eine einstweilige Verfügung zu stützen, deren Glaubhaftmachung allein auf einer offenbar falschen eidesstattlichen Versicherung von nur einem der sieben Antragssteller basiert – sowie auf den nicht eidesstattlich versicherten Angaben der Anwältin Dr. Nowak-Over. Nur RA Lutz Köther gab eine eidesstattliche Versicherung ab. Dennoch wurde die einstweilige Verfügung auch für die anderen sechs Antragsteller ausgestellt, obwohl diese vermutlich Angst hatten, selbst eine (falsche…?) eidesstattliche Versicherung abzugeben. Denn als Anwälte wissen sie genau, dass nur sie selbst eidesstattlich versichern können, dass sie nicht an Bestechungshandlungen beteiligt gewesen seien. RA Köther konnte nicht wissen, was die BLD Geschäftsführer nicht getan haben. Also konnte er auch nicht glaubhaft versichern, dass die BLD Geschäftsführer nicht bestochen haben. Dass diese die Vorwürfe nicht selbst dementiert haben, wirft weitere Fragen auf.
Sollte sich die besorgniserregende Entwicklung, die sich am OLG abzeichnet, bestätigen, drängt sich zwangsläufig die Frage auf, welche Beweggründe hinter einer erneut ungewöhnlich BLD-freundlichen Entscheidung stünden.
Dass die Mitantragsteller der einstweiligen Verfügung – Dr. Joachim Grote, Dr. Martin Alexander, Bastian Finkel und Björn Seitz – selbst keine eidesstattlichen Versicherungen vorgelegt haben, um die Grundlagen für die begehrte Verfügung eigenständig glaubhaft zu machen, scheint das Oberlandesgericht nicht als problematisch zu bewerten. Was könnte der Grund dafür sein?
Massive Eingriffe in Grundrechte?
Dem Tenor der Verhandlung war deutlich zu entnehmen, dass das OLG Schleswig möglicherweise bestrebt scheint, kritische Nachfragen zu möglichen Korruptionsverdachtsmomenten innerhalb der Schleswig-Holsteinischen Justiz zu unterbinden und dabei auch zu drastischen Maßnahmen bereit sein könnte.
Ob die sich abzeichnende Rückentwicklung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch justizinterne Betroffene (z. B. durch Richterin Dr. Katharina Evers), durch das weitreichende Netzwerk von BLD oder gar durch politische Impulse begünstigt wurde oder nicht, bleibt derzeit offen.
Urteil im September
Die Verkündung des Urteils ist für September 2025 angekündigt. BLD-Kritik.de wird dann einen umfänglichen und detaillierten Bericht veröffentlichen.
Kommentar in eigener Sache
Wir werden uns – unabhängig vom Ausgang der Streitigkeiten mit BLD – nicht nehmen lassen, auch weiterhin unbequeme Fragen zu unredlicher Prozessführung zu stellen und auf strukturelle Missstände hinzuweisen:
Wir sind der festen Überzeugung, dass die BLD-Geschäftsleitung und Vorstandsmitglieder der Barmenia Krankenversicherung tief in unredliche Vorgänge involviert sind.
BLD-Kritik.de und Bestechung.blog stehen weiterhin für Verfassungstreue, bedingungslose Aufklärung und das Recht auf freie Meinungsäußerung – auch gegenüber mächtigen Akteuren.