Vor dem Landgericht Lübeck erging ein Urteil, indem das Gericht in einer Randnotiz sinngemäß bemerkte, dass es die streitgegenständlichen Äußerungen unserer Partnerseite Bestechung.blog nicht für richtig hält.
Aufgrund einiger Äußerungen des BLD Anwalts Wolf Kindervater, können wir nicht ausschließen, dass BLD diese gerichtliche Randnotiz auf manipulative Weise nutzen möchte, um gegenüber Mandanten und Jobinteressierten einen falschen Eindruck zu erwecken.
Daher der Hinweis, dass es sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen, auf die das Gericht sich bezog, um die vormals von uns aufgeworfene Frage handelte, ob die BLD Geschäftsleitung in die mutmaßliche Bestechung einer Richterin und eines gerichtlichen Gutachters involviert gewesen sein könnte.
Es ging dabei ausdrücklich nicht um unsere mit Dokumenten untermauerte Behauptung, dass BLD-Partner Lutz Köther eine mutmaßlich falsche eidesstattliche Versicherung unterschrieb und dass die BLD-Geschäftsleitung und Dr. Andrea Nowak-Over damit versuchten, eben diese Berichte löschen zu lassen – denn darüber schrieben wir erst, nachdem BLD bereits eine einstweilige Verfügung gegen uns beantragte. Wir reagierten nicht auf den Verfügungsantrag, daher wurde die Verfügung erlassen.
Auch alle anderen von uns aufgestellten Tatsachenbehauptungen auf Bestechung.blog, BLD-Kritik.de, Medicproof-Kritik.de, etc. sind nicht von der genannten Bemerkung des Gerichts umfasst.
Das weiß auch BLD und es bleibt zu hoffen, dass die Kanzlei hier ehrlich vorgeht und nicht auf manipulative Weise versucht, diese gerichtliche Äußerung auf alle von uns veröffentlichten Tatsachenbehauptungen zu übertragen.
Zudem weisen wir allgemein darauf hin, dass mutmaßliche Bestechungshandlungen naturgemäß schwer zu verifizieren sind, was eine Berichterstattung darüber – unabhängig vom tatsächlichen Wahrheitsgehalt – besonders schwer nachweisbar macht. Wir vertrauen jedoch auf die Fähigkeit unserer gebildeten Leserschaft, die offenliegenden Dokumente eigenständig zu deuten.