Dr. Andrea Nowak-Over, Anwältin im BLD Büro in Hamburg verwechselt in einem durch sie im November 2024 verfassten juristischen Schreiben, wiederholt eine Tatsachenbehauptung mit einer Meinungsäußerung, stellt die Ausübung der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit indirekt als „unzulässig“ dar und bezeichnet einen Gerichtsbescheid wiederholt als ein „Urteil“.

Dr. Nowak-Over forderte den Betreiber von BLD-Kritik.de in ihrem Schreiben u.a. auf, weite Teile seiner Berichterstattung über BLD zu unterlassen und eine Vertragsstrafe anzuerkennen, deren Höhe im „billigen Ermessen“ von BLD liegen soll. Das scheint nicht nur unseriös und moralisch fragwürdig, vielmehr könnte eine solch ungenaue, höchst intransparente und einseitige Formulierung vor Gericht eventuell angreifbar sein.
Mittels einer mutmaßlich falschen eidesstattlichen Versicherung des BLD-Partners Lutz Köther gelang Dr. Andrea Nowak-Over erfolgreich die Unterdrückung bestimmter nun verbotener Äußerungen über BLD. In dieser einstweiligen Verfügung wird u.a. untersagt zu behaupten, dass BLD möglicherweise in Betrugsgeschäfte und Bestechungshandlungen verwickelt sei. Dies wird daher auch nicht mehr behauptet, die interessierte Öffentlichkeit wird lediglich informiert, dass dies nun nicht mehr behauptet werden darf, da ein Gericht aufgrund einer mutmaßlich falschen eidesstattlichen Versicherung für BLD entschieden hat.
Unwahre anwaltliche Versicherung von Dr. Andrea Nowak-Over?
Dr. Nowak-Over behauptet gegenüber dem Landgericht Lübeck auf Seite 17 ihres Schreibens vom 15.11.2024 (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung), dass “die Antragsteller” (BLD, Dr. Joachim Grote, Lutz Köther und weitere) seit dem 24.10.24 Kenntnis von den Äußerungen auf Bestechung.blog erhalten hätten. Das hat sie “anwaltlich versichert”.
Im Widerspruch dazu liegt ihrem Schreiben eine eidesstattliche Versicherung von BLD-Partner Lutz Köther bei. Darin versichert Lutz Köther eidesstattlich:

Herr Köther versichert eidesstattlich, dass der Artikel am 18.10.24 “eingestellt” wurde. Also muss er ihn am 18.10.24 online gesehen haben.
Frau Dr. Andrea Nowak-Over versichert dagegen “anwaltlich”, dass Herr Köther erst am 24.10.24 Kenntnis von dem Bericht erlangt habe. Das Datum der Kenntnis ist in Verfügungsverfahren aufgrund der kurzen Fristen von entscheidender Bedeutung, worin ihr Motiv für diese mutmaßliche Täuschung liegen könnte.
Prozessgegner und RichterInnen, die mit Frau Dr. Andrea Nowak-Over zu tun haben, sind eingeladen, diesen Umstand in die Bewertung der Glaubwürdigkeit ihrer Person und der Glaubhaftigkeit ihrer künftigen anwaltlichen Versicherungen einfließen zu lassen.
Es ist für ihre Mandanten letztlich von keiner Bedeutung, ob die diversen Fehler die Frau Dr. Andrea Nowak-Overs in ihrem Schreiben verfasste auf mangelnder juristischer Expertise, auf Vorsatz oder auf Nachlässigkeit beruhen. In der gerichtlichen oder außergerichtlichen Korrespondenz einer Rechtsanwältin haben solch schwerwiegende Ungenauigkeiten in jedem Fall zur Folge, dass ihre Mandanten mit unbehebbaren finanziellen Nachteilen konfrontiert werden dürften. Verliert ein Mandant wegen einer Nachlässigkeit von Dr. Nowak-Over seine Ansprüche, muss er auch noch die Gerichtskosten und zu allem Überfluss die Anwaltshonorare von Dr. Nowak-Over selbst tragen – denn der Anwalt gewinnt vor Gericht immer.
Es ist aufzuklären, ob Dr. Andrea Nowak-Over sich mit der versuchten Deckung der mutmaßlich höchst unredlichen Strukturen von BLD eines versuchten Betrugs strafbar gemacht haben könnte, indem Sie (möglicherweise bewusst) Unwahrheiten behauptete, eventuell mit dem Ziel dem Betreiber von Bestechung.blog und BLD-Kritik.de auf unzulässige Weise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzuringen.
Die widersprüchliche Welt der Dr. Andrea Nowak-Over
Besonders bemerkenswert ist, dass ausgerechnet Dr. Andrea Nowak-Over bei BLD als Leiterin der Compliance-Beratung tätig ist – jenem Fachgebiet, das Unternehmen helfen soll, sich rechtstreu zu verhalten, Haftungsrisiken zu minimieren und Reputationsschäden zu vermeiden.
Auf der offiziellen Website von BLD gibt sie sich als Hüterin unternehmerischer Redlichkeit (Screenshot), betont dort, dass „Rechtsverstöße mit erheblichen Haftungs- und Reputationsschäden einhergehen“ – und preist ihre Fähigkeit an, Unternehmen bei der „Implementierung eines wirksamen Compliance-Systems“ zu unterstützen, um „Haftungs- und Reputationsrisiken signifikant zu reduzieren„.
Doch wie passt ihr öffentlich inszeniertes Bild einer rechtschaffenen Juristin zur Realität ihres eigenen Verhaltens?
Dass eine Person, die sich beruflich der Prävention von Rechtsverstößen verschrieben hat, gegenüber dem Landgericht Lübeck falsche Angaben macht und dabei der beiliegenden eidesstattlichen Versicherung eines anderen BLD-Partners widerspricht, wirft schwerwiegende Fragen auf. Es entsteht der Eindruck, dass nicht etwa Rechtssicherheit, sondern vielmehr die strategische Instrumentalisierung juristischer Verfahren zur Einschüchterung kritischer Berichterstattung im Vordergrund steht.
Wenn Frau Dr. Nowak-Over mit einer Hand das Banner der rechtskonformen Unternehmensführung hochhält – und mit der anderen Hand zeitgleich versucht, mithilfe wahrheitswidriger Angaben und widersprüchlicher Versicherungen eine einstweilige Verfügung zu erschleichen, so wirkt das nicht nur widersprüchlich, sondern fast tragikomisch. Die von ihr selbst gepredigten Prinzipien werden in der eigenen Praxis offenbar mit bemerkenswerter Elastizität ausgelegt.
Compliance predigen, Widersprüche leben?
Man fragt sich: Was genau versteht Dr. Andrea Nowak-Over unter Compliance? Bedeutet „Compliance“ bei BLD etwa die kunstvolle Verwirrung der Wahrheit oder die möglichst aggressive Nutzung des Unterlassungsrechts gegenüber unliebsamer Kritik?
Die interessierte Öffentlichkeit darf zumindest ins Grübeln geraten, wenn jemand, der für Rechtstreue in anderen Unternehmen werben will, selbst durch juristische Manöver auffällt, die eher an das Drehbuch einer Polit-Satire erinnern:
- BLD-Partnerin Nowak-Over versichert anwaltlich, dass „die Antragsteller“ am 24.10.24 Kenntnis von den Berichten über BLD hatten.
- BLD-Partner und Antragsteller Lutz Köther versichert eidesstattlich, am 18.10. Kenntnis gehabt zu haben,
- diese eidesstattliche Versicherung legt sie dem selben Schriftsatz bei.
Wer solche und weitere Widersprüche oder Unwahrheiten in einem Verfahren produziert, das den Entzug fundamentaler Rechte – wie der Meinungsfreiheit – zum Ziel hat, handelt nicht nur wenig überzeugend, sondern möglicherweise hochgradig rechtsmissbräuchlich. Sollte das Ganze tatsächlich strategisch geplant gewesen sein – und danach sieht es aus, denn der von Dr. Nowak-Over kommunizierte spätere Zeitpunkt hätte sich für sie vorteilhaft ausgewirkt – wäre es nicht nur ein Compliance-Problem – sondern möglicherweise ein Fall für die Justiz.
Reputationsrisiko Nowak-Over: An der Spitze der Integrität
Wenn Frau Dr. Nowak-Over tatsächlich beabsichtigte, dem Gericht eine alternative Wahrheit zu präsentieren, dann gelang ihr dies mit bemerkenswerter Ungeschicklichkeit. Die Inkohärenz zwischen der beiliegenden eidesstattlichen Versicherung Lutz Köthers und ihrer eigenen anwaltlichen Versicherung ist derart offensichtlich, dass sie einem Jurastudenten im ersten Semester auffallen müsste.
Diese schlechte Lüge – denn so darf man eine widersprüchliche Darstellung zumindest nennen, wenn sie vorsätzlich erfolgt ist – beschädigt nicht nur die Integrität der Antragstellerin, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Kanzlei BLD, deren Ruf in der Öffentlichkeit ohnehin zunehmend kritischer betrachtet wird.
Zwischen Recht und Reputationsrisiko: Warnung an BLD Mandanten
Wenn Mandanten künftig die Dienste von Dr. Andrea Nowak-Over in Anspruch nehmen – sei es zur Compliance-Beratung oder im Rahmen juristischer Auseinandersetzungen – sollten sie genau hinsehen. Denn Reputationsrisiken können auch aus den Handlungen der eigenen Anwälte erwachsen – insbesondere, wenn diese in ihrer Außendarstellung Prinzipien vertreten, die sie im Gerichtssaal selbst nicht einhalten.
Was Dr. Nowak-Over mit ihrem Verhalten demonstriert, ist weniger die praktische Umsetzung von Compliance als vielmehr deren rufschädigende Karikatur: Sie wirbt mit Rechtstreue und produziert gleichzeitig Schriftsätze, die offenbar mit internen Widersprüchen und juristischen Unsauberkeiten durchzogen sind. Wer solche „Beraterinnen“ an seiner Seite hat, braucht keine Kritiker mehr.
Strukturelle Frauenfeindlichkeit bei BLD? Wer BLD mandatiert, diskriminiert Frauen
Im Kontext der Person Dr. Andrea Nowak-Over lohnt sich auch ein Blick auf die strukturellen Gegebenheiten bei BLD selbst – denn die Kanzlei, in der sie tätig ist, steht nicht nur wegen fehlerhafter Schriftsätze und fragwürdiger juristischer Manöver in der Kritik, sondern zunehmend auch wegen mutmaßlich struktureller Benachteiligung von Frauen.
BLD-Kritik.de liegen interne Hinweise sowie Auswertungen öffentlich zugänglicher Daten vor, die nahelegen, dass Frauen in dieser Kanzlei systematisch unterrepräsentiert sind, insbesondere in Führungspositionen. Dies betrifft sowohl die Partnerstruktur als auch bedeutende Führungspositionen.
Dass ausgerechnet Dr. Andrea Nowak-Over eine dieser wenigen Frauen auf Partnerinnen-Ebene ist – und dann ausgerechnet durch rechtsstrategisch fragwürdige Aktivitäten und ungenügende juristische Arbeit auffällt –, wirft umso mehr Fragen auf: Ist BLDs Compliance-Expertin ein öffentlichkeitswirksames Gleichstellungsnarrativ einer männerdominierten Kanzleikultur, die in der Praxis weder Gleichberechtigung noch Integrität ernsthaft umsetzt?
In einem Arbeitsumfeld, das Frauen offenbar systematisch benachteiligt und gleichzeitig mit juristischer Aggressivität gegen Meinungsfreiheit und Transparenz vorgeht, ist die rote Linie überschritten. BLD-Mandanten sollten sich daher fragen, welches System sie mit ihrem Mandat stützen.
Klare Botschaft an Mandanten: Wer BLD mandatiert, steht selbst in der Kritik
Künftig muss sich jede Versicherung und jede Führungskraft, die mit BLD zusammenarbeitet, die Frage gefallen lassen:
„Wollen Sie aktiv eine Kanzlei unterstützen, die Frauen vermutlich gezielt diskriminiert und versucht, Grundrechte mit mutmaßlich rechtswidrigen Methoden auszuhebeln?„
Wer BLD beauftragt, steht mit seinem Namen – für die Diskriminierungsstrukturen, für die angreifbare juristische Qualität und für die versuchte Einschüchterung öffentlicher Debatten.
Mandate an BLD sind künftig nicht mehr nur eine juristische Entscheidung – sie sind eine öffentliche Stellungnahme, und sie werden als solche wahrgenommen, denn wer BLD mandatiert, diskriminiert Frauen.
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