Trick 10:
RichterInnen werden durch einen mit der Kanzlei befreundeten Seminaranbieter (den man früher mal selbst gegründet hatte…🤫) regelmäßig als Vortragsredner gebucht. Selbstverständlich gegen gutes Honorar… Brechen. Lügen. Drehen.
Trick 9:
Täter-Opfer-Umkehr. Die Klassische. Standardmäßig. Pflichtprogramm!
Trick 8:
Anerkenntnis dem Grunde nach – nicht aber der Höhe nach: „Wir sind bereit Ihre Forderung dem Grunde nach anzuerkennen.“ Das kann bedeuten: „Wir erkennen an, dass Sie einen Unfall hatten – aber nicht, dass sie auch einen Zahlungsanspruch haben.“
Trick 7:
Versicherungskanzleien wissen genau, wie sie Gutachter in ihrem Sinne steuern können. Ein bewährtes Mittel ist die Auswahl „verlässlicher“ Experten, die regelmäßig für sie arbeiten – und wissen, was von ihnen erwartet wird. Subtile Hinweise, suggestive Fragestellungen oder unverblümte Bestechungsversuche – auch vorab gelieferte Aktennotizen mit gezielt hervorgehobenen Details lenken die Bewertung in die gewünschte Richtung. Besonders perfide: Manche Gutachter übernehmen Textbausteine direkt aus versicherungsnahen Vorgutachten, ohne eigene Prüfung. So entsteht der Eindruck einer unabhängigen Expertise – während im Hintergrund längst das gewünschte Ergebnis feststand.
Trick 6:
Schon lange vor der Verhandlung findet der Anwalt sich beim Gericht ein und sucht das Gespräch mit der Richtersperson, gerne wird auch etwas länger geblieben und man geht in der Gerichtskantine zusammen etwas essen. Verboten ist das sicher nicht und der Versichertenanwalt könnte sich ja ebenfalls diese sicherlich lohnenswerte Mühe machen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Ziel solcher Kontaktaufnahmen der Versuch sein dürfte, unter der Hand Informationen und Hinweise vom Gericht zu bekommen, die der Klägerseite dann nicht vorliegen, sowie Meinungen und Rechtsauffassungen unter dem Radar der Gegenseite ins Bewusstsein des Spruchkörpers zu transportieren.
Trick 5:
Leitung der mündlichen Verhandlung: Berichten zufolge habe die Anwältin einer großen Versicherungskanzlei, die mündliche Verhandlung „faktisch geleitet“, habe dem jungen Richter „komplett das Zepter aus der Hand genommen“, immer wieder das Wort an sich gerissen und so viel geredet, dass der Klägeranwalt kaum dazu kam, etwas zu sagen.
Trick 4:
Verwirren und verschleiern: Es werden Worte, die für Laien ähnlich klingen, bewusst (?) vertauscht oder umgedeutet. Kurz es wird bei den Gründen einfach gelogen und das ganze wird schwer verständlich hinter Fachausdrücken verschleiert. Prüfe alle medizinischen und technischen Worte, etc. auf deren Sinn.
Trick 3:
Versicherungsanwalt nennt einen Paragrafen und schreibt dazu eine Rechtsauslegung, die ihm gefällt, aber falsch ist und außerdem nicht als solche erkennbar ist. Es wirkt fast wie eine Tatsachenbehauptung, nicht wie eine Rechtsauffassung.
Abwehr: Alles ganz genau prüfen. Nichts glauben, was von der Gegenseite kommt. Urteile, Verweise, Quellenangaben, etc. selbst prüfen. Dein Anwalt wird das nicht tun.
Trick 2:
Das Gesetz bin ich! Der Versicherungsanwalt zitiert in einem Schreiben ans Gericht einen Gesetzestext, hat diesen aber einfach umformuliert, so dass er das genaue Gegenteil aussagt. Betrugsversuch?
Abwehr: Strafanzeige. Alles was der Gegner zitiert genau prüfen. Paragrafen, Urteile, etc. Gerichte prüfen das nicht. Eure Anwälte auch nicht. Ihr müsst das selbst tun.
Trick 1:
Rückdatierung? Unterlagen gehen ans Gericht (z.B. weitere Gründe für einen Befangenheitsantrag). Es wird ein Gerichtsbescheid erlassen. Dieser datiert genau auf das Datum des Eingangs der weiteren Gründe beim Gericht. Diese wurden dann nicht berücksichtigt, mir der Begründung das Verfahren sei durch Erlass (nicht erst durch Zustellung) des Gerichtsbescheids beendet worden. Wurde der Gerichtsbescheid etwa zurückdatiert?
Abwehr: Schwer. Schnell handeln. Alles frühzeitig einreichen.
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Diese Liste richtet sich an Gerichte, Versicherte und deren Anwälte und möchte unredliche Tricks durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Leere laufen lassen. Es wird um Zusendung aller fragwürdigen Vorgänge gebeten. Kurz und einfach. Es ist nicht erforderlich Unterlagen als Nachweise zu senden, denn alle Tricks werden ohne Angabe der Namen der Kanzleien veröffentlicht, die sie Anwenden. Die Veröffentlichung der Tricks erfolgt immer ohne Nennung der Namen der EinsenderInnen und der Kanzlei/Anwaltsperson/Gutachter. Die Trickkiste zeigt Tricks aller Anwälte und Gutachter. Sie hat keinen direkten Bezug zu BLD. Die Formulierung „Trick“ ist dabei als wertfreie Beschreibung einer Handlung zu verstehen und bedeutet nicht, dass alle dieser „Tricks“ illegal seien.
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