Dr. Martin Alexander, BLD: Sein Schweigen wirft lange Schatten

Dr. Martin Alexander
Dr. Martin Alexander

Dr. Martin Alexander, Anwalt und BLD Partner

Was auf den ersten Blick wie ein gewöhnliches Verfahren vor dem Sozialgericht Lübeck erscheinen mochte, entwickelte sich rasch zu einem brisanten Prüfstein für die Integrität der Justiz – und für das Wirken der von Dr. Martin Alexander (Foto) mitgeführten Kanzlei BLD.

Die zuständige Richterin, Dr. Katharina Evers, ließ durch ihre bemerkenswert einseitige Verfahrensführung aufhorchen, die nach Einschätzung zahlreicher Beobachter vor allem der von BLD vertretenen Versicherung zuträglich war – und dies in einer Weise, die juristisch wie logisch erhebliche Fragen aufwirft.

Zentrale Kritik: Die Richterin ließ sich nicht beirren, obwohl ihr nachweislich vorgelegt wurde, dass der hinzugezogene medizinische Sachverständige, Dr. Manfred Schuckart, die wichtigsten Elemente seines Gutachtens 1 zu 1 von einem Versicherungsgutachter übernommen hatte – ohne Quellenangabe, ohne Abgrenzung, ohne Transparenz. Dieses frühere Gutachten stammte von einem Gutachter, der von der beklagten Versicherung beauftragt wurde. Für Dr. Evers offenbar kein Problem.

Noch schwerwiegender erscheint ein weiterer Verdacht, der seither im Raum steht: Es könnte durch Richterin Dr. Katharina Evers ein Gerichtsbescheid zu Gunsten der Barmenia Versicherung – vertreten durch BLD – nachträglich zurückdatiert worden sein. Sollte sich dies bestätigen, wären auch strafrechtlich relevante Tatbestände wie Rechtsbeugung oder Urkundenfälschung nicht ausgeschlossen.

Das wirft die Frage nach den Beweggründen von Richterin Evers und Gutachter Schuckart auf. Schwarze Koffer? Nicht ausgeschlossen, denn für die beklagte Barmenia Versicherung ging es um viel Geld.

In diesem Kontext geraten nun auch die Führungspersonen von BLD in den Fokus, denn sollte bestochen worden sein, wäre es naheliegend, dass die Entscheidung dazu in der BLD-Führungsetage getroffen wurde.

Einmal mehr rückt die fragwürdige Nähe zwischen der Kanzlei BLD und gerichtlichen Entscheidungsträgern ins Blickfeld – ein Thema, das bereits durch Recherchen von RTL und Correctiv.org aufgegriffen wurde.

Dr. Martin Alexander: Die fehlende eidestattliche Versicherung – ein stiller Hinweis?

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Rolle Herr Dr. Alexander in der zunehmend kritischen öffentlichen Diskussion spielt. Im Mittelpunkt: Der Vorwurf, die Kanzlei BLD oder ihre leitenden Vertreter könnten versucht haben, durch unzulässige Einflussnahme das Verfahren zu beeinflussen – bis hin zu der Vermutung, es könnte zu Bestechungshandlungen gegenüber der Richterin oder dem medizinischen Gutachter gekommen sein.

Als Reaktion auf die Berichterstattung über diese schwerwiegenden Vorwürfe versuchte BLD offenbar, durch eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung vorzugehen. Soweit, so gängig – allerdings fiel auf, dass Alexander persönlich keine eidesstattliche Versicherung zu seiner Entlastung vorlegte – genau wie die drei anderen Mitglieder der BLD-Geschäftsleitung.

In Fällen schwerwiegender Verdachtsberichterstattung ist es üblich, dass die betroffene Person selbst – und nicht stellvertretend ein Dritter – unter Eid versichert, dass der Vorwurf falsch ist. Dann ist in der Regel zu löschen. Im Fall Dr. Martin Alexander blieb diese einfache eidesstattliche Versicherung jedoch aus.


Anwalt Alexander: Warum ließ er andere sprechen?

Statt selbst zur Feder zu greifen, überließ es Dr. Alexander einem nachgeordneten Kollegen, Lutz Köther, die Entlastungserklärung für ihn abzugeben. Köther erklärte an Eides statt, dass Herr Dr. Alexander mit dem mutmaßlichen Vorgehen nichts zu tun gehabt habe.

Das Problem liegt auf der Hand: Eine solche Versicherung durch Dritte hat Grenzen – insbesondere dann, wenn es um innere Tatsachen geht. Denn niemand außer Dr. Martin selbst kann mit Gewissheit beschwören, was er selbst nicht getan hat. Die Konstellation wirkt daher befremdlich: Ein hochrangiger Kanzlei-Geschäftsführer sieht sich mit gravierenden öffentlichen Vorwürfen konfrontiert, schweigt und überlässt die eigene Entlastung einem Kollegen aus der zweiten Reihe.

Warum?


Schweigen aus Vorsicht – oder aus Sorge?

Die Zurückhaltung wirft zwangsläufig Fragen auf. Wollte Dr. Alexander vermeiden, sich durch eine eigene eidesstattliche Versicherung angreifbar zu machen – etwa für den Fall, dass sich bestimmte Details später doch ans Licht kommen würden? Oder war es eine rein juristische Entscheidung? Vielleicht eine strategische Maßnahme, die möglichen strafrechtlichen Risiken einer Falschaussage von Beginn an ausschließen sollte? Fehlte die eigene eidesstattliche Versicherung aus juristischer Nachlässigkeit oder mangels Kenntnis darüber, wie man eine einstweilige Versicherung idealer Weise beantragt? Letzteres ist unwahrscheinlich, immerhin wurde der Verfügungsantrag unter Beteiligung von sechs (!) BLD-Partnern erstellt.

Eines ist sicher: Wer schwerwiegende Vorwürfe schnell und nachhaltig ausräumen will, hat mit einer persönlichen Versicherung an eidesstatt ein wirksames Instrument. Dass Dr. jur. Martin Alexander hiervon keinen Gebrauch machte – obwohl sein Name durch die öffentliche Diskussion massiv belastet war – bleibt erklärungsbedürftig.

Das Fehlen einer eidesstattlichen Versicherung aller BLD-Geschäftsführer erscheint besonders bemerkenswert, da BLD-Anwalt Wolf Kindervater in eben diesem Verfügungsverfahren berichtete, dass dieser Fall die Mitglieder der BLD-Geschäftsleitung sehr interessiert.

BLD: Die Taktik der indirekten Verteidigung

Es drängt sich die Überlegung auf, ob der BLd Partner davon ausging, die Erklärung seines Kollegen werde rechtlich ausreichen, um den öffentlichen Druck zu mindern. Doch bei Sachverhalten, die eine Person nur selbst wissen kann, verlangen Gerichte eine eigene, persönliche Erklärung – und keine Aussage durch Dritte. Das juristische Grundprinzip lautet: Wer betroffen ist, soll selbst sprechen.

Gerade weil Dr. Martin Alexander als Geschäftsführer einer großen Anwaltskanzlei zweifellos um diese Gepflogenheiten weiß, wirkt sein Schweigen umso signifikanter.

Es geht hier nicht nur um eine formale Lücke – es geht um die Frage: Warum verzichtete er auf eine der einfachsten und wirksamsten Möglichkeiten zur Löschung der unbequemen Berichterstattung?

Ermittlungen gegen Dr. Alexander: Offene Fragen

Wie sich der Fall weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Der ungewöhnliche Umgang mit der eidesstattlichen Versicherung hat die Debatte eher verschärft als beruhigt. Es wäre naheliegend gewesen, dass ein erfahrener Jurist wie Dr. Martin diesen Weg wählt, um sich zu exkulpieren – und dennoch entschied er sich dagegen.

Ist sein Schweigen ein Indiz?

Aus juristischer Perspektive ist der Verzicht auf eine EV kein Schuldanerkenntnis. Aber in der öffentlichen Wahrnehmung entfaltet ein solches Schweigen seine ganz eigene Wirkung – gerade wenn eine einfache Erklärung hätte genügen können, um die Gerüchte im Keim zu ersticken.

Wer nicht selbst spricht, sondern andere für sich sprechen lässt – ohne dass diese wissen können, was tatsächlich geschah – weckt Zweifel. Zweifel, die vorhersehbar waren, aber leicht vermeidbar gewesen wären.

Die fragwürdige EV: Ein abgestimmter Schachzug?

Hinzu kommt: Die von Lutz Köther eingereichte eidesstattliche Versicherung enthielt gravierende inhaltliche Fehler. „Fehler“ die vermutlich erforderlich waren, um die begehrte einstweilige Verfügung erlangen zu können. Fehler so gravierend und offensichtlich, dass sie – nach Einschätzung von BLD-Kritik.de – eher auf eine gezielte juristische Inszenierung, denn auf einen Fahrlässigkeit schließen lässt. Eine Absprache zwischen Alexander und Köther erscheint zumindest nicht abwegig, zumal Köthers eidesstattliche Versicherung exakt auf die Anforderungen zur Löschung der Berichte über Dr. Martin Alexander und die anderen BLD-Geschäftsführer zugeschnitten zu sein scheint.

Es ist daher durchaus denkbar, dass hier nicht einfach eine suboptimale Verteidigung vorliegt, sondern dass auf höchster BLD-Ebene mutmaßlich ein aufwendig inszeniertes – strafrechtlich relevantes – juristisches Manöver zum Einsatz kam.

Wichtig: Die hier formulierten Erwägungen zu Dr. Martin Alexander gelten in gleichem Maße für weitere Mitglieder der BLD-Geschäftsführung. Auch sie sahen von einer eigenen eidesstattlichen Versicherung ab, obwohl ihr Interesse an der Löschung der Vorwürfe ebenso hoch war. Auch sie stehen damit künftig stärker im Fokus investigativer Beobachtungen.


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