
Dr. Joachim Grote von BLD im Kreuzfeuer
Dr. Joachim Grote (Foto), Geschäftsführer der Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr, sieht sich mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert, die nicht nur seine persönliche Integrität infrage stellen, sondern auch die Methoden seiner Kanzlei in den Mittelpunkt rücken. Medienberichte von RTL und Correctiv.org haben bereits die Frage aufgeworfen, ob Grotes Kanzlei unredliche Mittel einsetzt, um Gerichtsurteile zu beeinflussen.
Zum Vorteil von Grote hat das Landgericht Lübeck bestimmte Äußerungen verboten, gestützt auf eine eidesstattliche Versicherung, die mutmaßlich unzutreffend ist. Hier wird der möglicherweise rechtswidrige Weg beleuchtet, durch den die einstweilige Verfügung zum Verbot bestimmter Äußerungen (hier im Wortlaut) erwirkt wurde, die auf dieser fraglichen eidesstattlichen Versicherung beruht.
Polizeiliche Ermittlungen gegen Dr. Grote von BLD
Die Polizei hat bereits ihre Arbeit im Fall Dr. Joachim Grote aufgenommen. Es bleibt abzuwarten, ob und wenn ja, inwieweit Dr. Grote selbst in die Verwendung der mutmaßlich falschen eidesstattlichen Versicherung, betrügerischen Handlungen aus seinen Reihen und die vermutete Bestechung von Gerichtspersonen involviert ist.

Grote als Profiteur der falschen eidesstattlichen Versicherung
Im Zentrum der Recherche steht eine mutmaßlich falsche eidesstattliche Versicherung, die von Lutz Köther, einem Partner bei BLD, abgegeben wurde. Diese führte zu einer einstweiligen Verfügung, die zur Entfernung kritischer Berichte auf der Plattform Bestechung.blog führte. Hier die einstweilige Verfügung mit den verbotenen Äußerungen im Wortlaut.
Die durch Dr. Joachim Grotes Kanzlei BLD verbotenen Aussagen thematisierten fragwürdige Vorfälle im Zusammenhang mit dem gerichtlich bestellten Gutachter Dr. Manfred Schuckart und der Richterin Dr. Katharina Evers vom Sozialgericht Lübeck, die in den Fokus gerieten, weil ihre Unabhängigkeit und Objektivität infrage gestellt wurden.
Es wird vermutet, dass Dr. Grote durch den mutmaßlichen Einsatz der anscheinend falschen eidesstattlichen Versicherung, die Berichterstattung über diese Vorfälle unterdrücken ließ um so das öffentliche Bild von BLD und sich selbst zu schützen.
Es lässt sich nicht leugnen, dass Herr Dr. Grote direkt von dieser mutmaßlichen Täuschung profitierte. Die einstweilige Verfügung, die auf seinen Antrag erwirkt wurde, schützte nicht nur Dr. Grotes Ruf, sondern auch den Ruf der gesamten Kanzlei. Dies wirft Fragen zur persönlichen Verantwortung von Dr. Joachim Grote auf. War er nur der Nutznießer einer solchen Maßnahme, oder war er als Geschäftsführer aktiv in die Erstellung und Verwendung dieser mutmaßlich kriminellen falschen Erklärung involviert?
„Organ der Rechtspflege“ unterdrückt die Meinungsfreiheit
Dr. Grote wirkt als Geschäftsführer einer bedeutenden Kanzlei und ist als Anwalt ein sogenanntes „Organ der Rechtspflege“. Dieser Status verpflichtet ihn zu einem besonderen ethischen Verhalten und einer Verantwortung gegenüber der Gerechtigkeit.
Die Tatsache, dass er mutmaßlich wissentlich von einer vermutlich falschen eidesstattlichen Versicherung profitierte, um kritische Berichte über sich selbst zu unterdrücken, steht in scharfem Widerspruch zu den Werten, die mit seiner Position als „Organ der Rechtspflege“ verbunden sind. Der Umgang mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit und der Versuch, eine öffentliche Diskussion über ihn und BLD durch vermutlich kriminelle Mittel unterdrücken zu lassen, stellen eine schwerwiegende ethische und rechtliche Problematik dar.
Grote: Keine eidesstattliche Versicherung – kein eigenes Dementi
Im Zentrum der Diskussion steht eine simple juristische Frage: Wenn der schwere Verdacht einer unzulässigen Einflussnahme auf ein Gerichtsverfahren öffentlich diskutiert wird – warum verzichtet ein äußerst erfahrener Rechtsanwalt auf eine persönliche eidesstattliche Versicherung?
In der medialen Debatte wurde explizit gefragt, ob es denkbar sei, dass Vertreter von BLD, darunter Dr. Joachim Grote, finanziellen Einfluss auf die Entscheidungsträger des Verfahrens genommen haben könnten – insbesondere auf Richterin Evers und Gutachter Schuckart. Der Vorwurf: eine mögliche Bestechung im Kontext eines Pflegegradverfahrens, das für die Versicherung erhebliche finanzielle Implikationen hatte.
Doch statt in klarer Form zu entkräften, was da im Raum steht, kam von Dr. Grote kein eigenes eidesstattliches Dementi.
Warum schwieg er – und warum sprach ein anderer?
Stattdessen legte ein rangniedrigerer Anwalt aus dem Hause BLD – namentlich Lutz Köther – eine mutmaßlich falsche eidesstattliche Versicherung vor, in der dieser erklärte, Grote habe nichts mit einer mutmaßlichen Bestechung zu tun. Dass eine solche Erklärung aus zweiter Reihe kaum belastbar ist, liegt auf der Hand: Niemand kann unter Eid versichern, was eine andere Person nicht getan hat. Der juristische Wert einer solchen Versicherung ist entsprechend gering.
Umso drängender stellt sich die Frage: Warum ließ Dr. Joachim Grote andere für sich sprechen? Wieso übernahm er nicht selbst die Verantwortung für die Ausräumung des Vorwurfs? Als Geschäftsführer einer Kanzlei mit 200 Anwälten ist ihm das juristische Grundwissen bekannt, nach dem ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung wie der den er stellte, mit einer eigenen eidesstattlichen Versicherung untermauert werden sollte.
Vorsicht aus Kalkül – oder Angst vor Konsequenzen?
Juristisch mag ein Schweigen formal korrekt sein. Doch in Fällen dieser Tragweite wirkt es wie ein Ausweichen. War es taktisch motiviert? Gab es Befürchtungen, dass eine eigene eidesstattliche Versicherung ein strafrechtliches Risiko mit sich bringen könnte? Wollte man sich schlicht nicht festlegen – um sich juristisch alle Optionen offen zu halten? Oder fehlte ihm grundlegendes juristisches Fachwissen? War es gar Nachlässigkeit, die dazu führte, dass weder er, noch die drei anderen BLD-Geschäftsführer eine eigene EV unterschrieben? Das ist auszuschließen, schließlich verriet BLD-Anwalt Wolf Kindervater erst kürzlich, dass die Löschung der Berichte in besonderem Interesse der BLD-Geschäftsleitung liegt.
Fakt ist: Wer den Anspruch erhebt, an der Spitze einer der größten Kanzleien für Versicherungsrecht zu stehen, sollte gerade in solchen Situationen maximale Transparenz leben. Die Entscheidung, dies nicht zu tun, spricht für sich – und stärkt paradoxerweise den Verdacht, den man eigentlich entkräften wollte.
Reicht eine EV aus zweiter Hand?
Vielleicht glaubte Dr. Grote, eine Erklärung von Lutz Köther würde ausreichen, um die mediale Diskussion zu beruhigen. Doch wer sich mit Justizkommunikation auskennt, weiß: In Fällen möglicher Amtskorruption sind Gerichte – zu Recht – besonders sensibel. Und sie erwarten in der Regel persönliche Erklärungen der Betroffenen selbst.
Dass derjenige, der im Zentrum des Interesses steht, gerade nicht selbst eidesstattlich aussagt, sondern andere vorschickt, ist kein Beweis, aber auch kein leises Detail. Es schreit zum Himmel.
Der Verdacht bleibt – und die Ermittlungen laufen
Es ist davon auszugehen, dass die strafrechtlichen Prüfungen in diesem Fall weitergehen werden. Auch die Rolle der BLD-Geschäftsleitung wird dabei im Fokus stehen. Der Umgang mit eidesstattlichen Versicherungen – und die offensichtlichen juristischen Schwächen der von BLD eingesetzten EV – sind zentrale Elemente dieser Betrachtung.
Besonders auffällig: Die EV von Lutz Köther enthielt unwahre Angaben, die ihrer Richtung nach darauf ausgelegt gewesen sein könnten, eine Löschung der Berichterstattung zu ermöglichen. Dass solch eine Erklärung, die Dr. Grote begünstigte ohne vorherige Abstimmung mit Dr. Grote in Köthers eidesstattliche Versicherung eingebracht wurde, erscheint angesichts der strukturellen Bedeutung des Falls eher unwahrscheinlich. Vieles spricht für ein koordiniertes Vorgehen.
Verantwortung betrifft die gesamte BLD Geschäftsführung
Was für Rechtsanwalt Grote gilt, gilt in gleicher Weise auch für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung von BLD, von denen es alle unterließen, eine persönliche eidesstattliche Versicherung abzugeben – trotz offenkundigen Eigeninteresses an einer Löschung der kritischen Berichterstattung. Die ethische Verantwortung für den Umgang mit schweren Vorwürfen trägt die Führungsebene gemeinsam. Künftige Recherchen werden diesen Aspekt verstärkt in den Blick nehmen.
Unseriöse Strukturen in Grotes Kanzlei?
Der unbestätigte Verdacht, dass bei der Kanzlei BLD des Anwalts Dr. Joachim Grote, nicht nur ein Einzelfall von Fehlverhalten vorliegt, sondern dass es sich möglicherweise um eine systematische Praxis handeln könnte, wird immer lauter. RTL und Correctiv.org haben in ihren Berichten bereits angedeutet, dass es innerhalb der Kanzlei Strategien geben könnte, die kritikwürdigen Vorgehensweisen Vorschub leisten könnten. Sollte sich herausstellen, dass Dr. Grote und andere BLD-Partner wie Lutz Köther und Dr. Andrea Nowak-Over systematisch unlautere Methoden anwenden ließen, um gerichtliche Verfahren zu ihren Gunsten zu beeinflussen, würde dies nicht nur die Reputation der Kanzlei BLD nachhaltig schädigen, sondern auch das Vertrauen in das deutsche Justizsystem erschüttern.
Die Frage, ob BLD tatsächlich eine „kriminelle Vereinigung“ darstellt, ist bislang offen. Es gibt dafür keine Beweise und selbst die Indizienlage ist noch schwach. Es dürfte sich jedoch lohnen, weiter in diese Richtung zu recherchieren. Die nun wohl anstehenden Ermittlungen der Kriminalpolizei könnten aufdecken, ob es sich bei der zum Vorteil von Dr. Joachim Grote verwendeten vermutlich falschen EV von Lutz Köther um einen Einzelfall vermuteten strafbaren Handelns handelt oder ob innerhalb der Kanzlei ein strategisches und systemimmanentes Vorgehen existieren könnte.
Die Frage bleibt, ob Dr. Grote nur ein Profiteur der mutmaßlich kriminellen eidesstattlichen Versicherung von Lutz Köther ist, oder ob er deren Erstellung und Verwendung vielleicht sogar angeordnet haben könnte. Wer mit sachdienlichen Hinweisen helfen kann, möge sich bitte melden.
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