
Björn Seitz im Kreuzfeuer
Ein Verfahren am Sozialgericht Lübeck – auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches. Doch wer genauer hinsieht, erkennt ein irritierendes Geflecht aus Befangenheitsvorwürfen, einem fingierten Gutachten und vermuteter unredlicher Einflussnahme durch die Kanzlei BLD. Mit dabei: Björn Seitz, Geschäftsführender Partner von BLD Bach Langheid Dallmayr und als dieser indirekt an der streitgegenständlichen Vertretung der Barmenia Versicherung beteiligt.
Die juristische Kontroverse entzündete sich an einem ärztlichen Gutachten, das inhaltlich in allen relevanten Punkten mit einem Vorgutachten aus einem anderen Verfahren übereinstimmte. Dies wurde dem Gericht aktenkundig gemacht – doch die Richterin Dr. Katharina Evers sah keinen Anlass, den Sachverständigen Dr. Schuckart deswegen abzulehnen. Trotz erheblicher Hinweise auf mangelnde Eigenleistung und heimliches (!) plagiieren des Gutachters wurde das Verfahren unbeirrt fortgesetzt – und endete schließlich mit einem höchst umstrittenen Gerichtsbescheid zugunsten der von BLD vertretenen Versicherung.
Hinzu kamen Hinweise, dass der Gerichtsbescheid nachträglich vom 04.10.2024 auf den 01.10.2024 zurückdatiert worden sein könnte – was ebenfalls die beklagte Barmenia Versicherung begünstigte. Eine schwerwiegende Vermutung, die über bloße Verfahrensfehler hinausweist – und auch strafrechtliche Dimensionen berühren dürfte.
Die fragliche Nähe zwischen Kanzlei BLD und gerichtlichen Entscheidungsträgern steht damit mal wieder im Raum – zuvor wurde dieses Thema bereits durch RTL und Correctiv.org beleuchtet.
Björn Seitz von BLD: Ein Schweigen mit juristischer Signalwirkung
Vor diesem Hintergrund wäre es für die Betroffenen ein Leichtes gewesen, den Verdacht öffentlich zu entkräften – etwa mit einer persönlichen eidesstattlichen Versicherung, wie sie in solchen Fällen gängige Praxis ist. Besonders, wenn schwerwiegende Vorwürfe wie etwa Bestechung oder Beeinflussung des Gerichts im Raum stehen. Doch weder Björn Seitz noch andere führende Vertreter der Kanzlei BLD wählten diesen Weg.
Stattdessen wurde versucht, über eine einstweilige Verfügung des in der Kanzlei-Hierarchie nachrangigen BLD-Partners Lutz Köther die öffentliche Diskussion über den Fall gerichtlich zu unterbinden.
Doch dabei fehlte eine entscheidende Komponente: die eigene eidesstattliche Versicherung des unmittelbar betroffenen BLD-Partners Björn Seitz. Gerade bei einem so schwerwiegenden Vorwurf stellt sich die Frage, warum jemand mit juristischer Expertise auf ein solches Mittel verzichtet.
Dies umso mehr, da der BLD-Anwalt Wolf Kindervater erst kürzlich ausplauderte, wie wichtig der BLD Geschäftsleitung die Löschung der Berichte sei.
Warum versicherte er nicht selbst?
Auffällig: Die beantragte Löschung der Berichterstattung wurde nicht durch eine persönliche Erklärung von Björn Seitz selbst flankiert, sondern durch eine EV von Lutz Köther. Dieser erklärte eidesstattlich, dass Björn Seitz in keine unzulässigen Absprachen mit Gericht oder Gutachter involviert gewesen sei.
Doch: Eine solche Erklärung durch einen Dritten ist rechtlich problematisch – zumindest dann, wenn sie innere Tatsachen betrifft, die nur der Betroffene selbst verbindlich erklären kann. Es ist nicht möglich, zu beschwören, dass jemand anders etwas nicht getan hat. Das ist juristisches Grundwissen. Insofern bleibt die Frage, warum Björn Seitz es als Geschäftsführer einer Großkanzlei mit 200 AnwältInnen unterließ, seine eigene Erklärung abzugeben, weiter offen.
RA Seitz: Vorsicht – oder Taktik?
Dass ein erfahrener Jurist wie Björn Seitz die Tragweite dieser Entscheidung kennt, ist zu unterstellen. Umso ungewöhnlicher erscheint der Verzicht auf eine persönliche eidesstattliche Versicherung. War es die Sorge, sich durch eine unpräzise oder widerlegbare Aussage selbst angreifbar zu machen? Oder war es schlicht Teil einer taktischen Vorgehensweise der Kanzlei – mit dem Ziel, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorwürfen zu vermeiden? Handelte es sich um bloße juristische Nachlässigkeit von gleich sechs (!) BLD-PartnerInnen? Oder trafen die Vorwürfe etwa genau ins Schwarze und konnten daher nicht durch Björn Seitz eidesstattlich widerlegt werden?
Der Schritt, stattdessen auf die Erklärung eines Kollegen zu setzen, der selbst garnichts dazu sagen konnte, wirft für BLD mehr Probleme auf, als er aus der Welt schaffte.
Abgestimmte Verteidigung oder juristische Inszenierung?
Die von Lutz Köther abgegebene EV wirkte inhaltlich perfekt auf den Zweck der begehrten einstweiligen Verfügung zugeschnitten, sowohl in Sprache als auch in Struktur. Dies wirft die Frage auf, ob es sich hier um ein juristisch einwandfreies Manöver oder um eine frei konstruierte Entlastung handelte. Eine direkte Abstimmung zwischen Köther, Seitz und den anderen BLD-Geschäftsführern kann nicht ausgeschlossen werden – auch wenn sie nicht belegt ist.
Gerade weil der Kanzleileiter Seitz über eine lange Berufserfahrung verfügt, fällt es schwer, seine Zurückhaltung als bloßes Versäumnis zu werten. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass der fragliche Weg bewusst so gewählt wurde – möglicherweise, um juristische und journalistische Risiken zu minimieren, die mit einer persönlichen EV verbunden gewesen wären.
„Sie haben das Recht zu schweigen“
Juristisch ist der Verzicht auf eine eidesstattliche Versicherung kein Schuldeingeständnis. Doch in der öffentlichen Wahrnehmung wirkt diese Zurückhaltung wie ein stilles Eingeständnis von Unsicherheit. Die naheliegende Möglichkeit, die eigenen Hände reinzuwaschen, wurde bewusst nicht genutzt. Stattdessen setzte man auf juristische Zwischentöne – und ließ andere sprechen.
In einer Situation, in der höchste Transparenz geboten gewesen wäre, ist dies ein bemerkenswerter Umgang mit der Frage, ob Anwalt Seitz in mutmaßliche Betrugs- und Bestechungshandlungen involviert gewesen sein könnte.
Keine Einzelentscheidung – ein abgestimmtes Schweigen?
Björn Seitz ist nicht der einzige BLD-Verantwortliche, der auf eine persönliche EV verzichtete. Auch alle anderen Personen aus dem obersten Führungskreis der Kanzlei schlossen sich dieser Linie an. Die Parallelen deuten auf eine abgestimmte Strategie hin – keine Einzelfallentscheidung, sondern offenbar ein gemeinsames Vorgehen. Die Frage, wer diese Linie vorgab – oder wer davon profitierte –, bleibt Gegenstand künftiger Aufarbeitung.
Dass trotz intensiver öffentlicher Berichterstattung über eine vermutete Verstrickung der vier BLD-Geschäftsführer Grote, Martin, Seitz und Finkel in mutmaßliche Bestechungshandlungen, kein einziges Mitglied der BLD-Geschäftsführung eidesstattlich versicherte, dass weder Richterin Dr. Katharina Evers noch Gutachter Dr. Manfred Schuckart bestochen wurden, ist ein bemerkenswerter Umstand – und wirft genau jene Fragen auf, die BLD offenbar zu vermeiden versucht.
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