Bastian Finkel BLD: Falsche Eidesstattliche verwendet?
Die vom Anwalt Bastian Finkel geführte Kanzlei BLD steht im Zentrum einer aufsehenerregenden Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht Lübeck. Die aktuelle Debatte dreht sich um ein Verfahren, in dem sich Richterin Dr. Katharina Evers durch eine Reihe von dokumentierten Entscheidungen und Verhaltensweisen so versicherungsfreundlich zeigte, dass Bestechung als vermutlich einzige Erklärung in Frage kommt.

Bastian Finkels Kanzlei vertritt in dem Verfahren die beklagte Barmenia. Obwohl der versicherte Kläger der Richterin eine detaillierte Gegenüberstellung zweier nahezu identischer Gutachten vorlegte – mit dem klaren Nachweis, dass der medizinische Gutachter Dr. Manfred Schuckart weite Passagen heimlich aus dem Erstgutachten eines versicherungsnahen Gutachters abgeschrieben hatte – verweigerte Dr. Evers, sein Gutachten als Plagiat zu verwerfen. Statt dessen nutze sie das offensichtlich fingierte Gutachten als einzige Grundlage für ihren Gerichtsbescheid.
Noch brisanter: Es besteht der Verdacht, dass die Richterin Dr. Katharina Evers einen Gerichtsbeschluss zugunsten der von Finkels Kanzlei vertretenen Barmenia Versicherung bewusst rückdatiert haben könnte – ein Vorgang, der, sollte sich der Verdacht bestätigen, den Tatbestand der Rechtsbeugung oder Urkundenfälschung berühren würde.
Erneut drängt sich der Verdacht einer ungesunden Nähe zwischen der Kanzlei BLD und gerichtlichen Entscheidungsträgern auf – ein heikles Thema, das bereits durch Investigativberichte von RTL und Correctiv.org in den Fokus öffentlicher Kritik geraten ist.
Diese Entwicklungen legten den Grundstein für öffentliche Berichterstattungen, in der auch über eine mögliche unzulässige Einflussnahme durch BLD-Anwälte und Führungskräfte spekuliert wurde. Teil dieser Spekulationen: Bastian Finkel, Mitgeschäftsführer von BLD.
Aktuell steht die Frage im Raum, ob – und wenn ja – wie tief Bastian Finkel in den Lübecker Justizskandal verwickelt ist.
Bastian Finkel: Fehlende eigene eidesstattliche Versicherung – ein stilles Geständnis?
In diesem besonders heiklen Kontext wird gefragt, ob Finkel in eine vermutete unredliche Einflussnahme auf das sozialgerichtliches Verfahren involviert gewesen sein könnte. Konkret ging es um den Verdacht einer mutmaßlichen Bestechung der Richterin Dr. Katharina Evers sowie des medizinischen Gutachters Dr. Manfred Schuckart – zwei Schlüsselfiguren in einem brisanten Pflegegradverfahren mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite für die betroffene Versicherung.
Als Reaktion auf diese Berichterstattung wurde seitens BLD versucht, die Inhalte mittels einstweiliger Verfügung unterbinden zu lassen. Juristisch gesehen ist dies ein üblicher Weg – doch der Ablauf dieses konkreten Falls wirft neue Fragen auf. Denn normalerweise gilt im deutschen Zivilprozessrecht: Wer einen schwerwiegenden Vorwurf öffentlich aus der Welt schaffen will, versichert selbst an Eides statt, dass der Vorwurf nicht zutrifft.
Doch genau das tat Bastian Finkel nicht.
Warum versicherte Finkel nicht selbst?
Stattdessen legte Finkel eine eidesstattliche Versicherung von Lutz Köther vor, einem in der Kanzlei nachgeordneten Rechtsanwalt, in der dieser erklärte, Bastian Finkel sei an der mutmaßlichen Bestechung nicht beteiligt gewesen. Juristisch und logisch ist das ein Problem: Köther kann nicht wissen, was Finkel nicht getan hat. Das keuchtet jedem ein. Kein Mensch kann für das Innenleben eines anderen eidesstattlich die Hand ins Feuer legen.
Diese Konstellation ist juristisch höchst ungewöhnlich. Warum also verzichtete Bastian Finkel selbst auf eine eidesstattliche Erklärung, wenn der Vorwurf derart gravierend ist? Warum ließ er stattdessen eine Person aus der zweiten Reihe etwas versichern, was diese objektiv nicht wissen kann?
Schweigen aus juristischer Nachlässigkeit – oder aus Angst?
Es stellt sich die Frage: Ist es denkbar, dass eine eigene eidesstattliche Versicherung ein Risiko bedeutet hätte? Hatte Bastian Finkel Hemmungen, sie zu unterschreiben – aus Angst vor den strafrechtlichen Konsequenzen einer möglicherweise falschen EV? Ist sein Schweigen strategisch motiviert? Wollte er möglicherweise kein strafbares Falscheid-Risiko eingehen, weil die Verdachtsmomente ins Schwarze trafen? Oder ließ er die eidesstattliche Versicherung aus bloßer juristischer Unzulänglichkeit vermissen?
Juristisch betrachtet ist der Verzicht auf eine EV kein ein Schuldeingeständnis. Aber gerade in Fällen, in denen eine EV die einfachste Möglichkeit wäre, einen schwerwiegenden Verdacht sofort zu entkräften, kann ein Schweigen eine erhebliche Wirkung entfalten. Dies insbesondere, da es darum ging, eben diese Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Es sollte also eine erhebliche Motivation für die Unterschrift einer eidesstattlichen Versicherung bestanden haben. Das besonders hohe Interesse von Mitgliedern der BLD Geschäftsleitung an einer Löschung bestätigte BLD Anwalt Wolf Kindervater jüngst gegenüber dem Landgericht Lübeck.
RA Finkel: Vertrauen in die Glaubwürdigkeit – oder Taktik?
Es bleibt auch offen, ob Finkel vielleicht glaubte, die EV von Lutz Köther würde ausreichen, um die Berichterstattung zu unterbinden. Doch gerade in heiklen Sachverhalten wie mutmaßlicher Bestechung von Amtspersonen und für ein Verfahren vor einem Landgericht reicht eine Drittversicherung kaum aus, um Verdachtsmomente glaubhaft zu entkräften. Gericht erkennen regelmäßig an: Wer betroffen ist, soll auch selbst die Verantwortung für seine Erklärung übernehmen. Bastian Finkel, Geschäftsführer einer Kanzlei mit 200 Anwälten, wird dies zweifellos wissen – es gehört zum juristischen Einmaleins.
Dass ausgerechnet Finkel, der von Köthers mutmaßlich falschen EV direkt profitierte, es vermissen ließ, eine eigene eidesstattliche Versicherung zu unterzeichnen, ist mehr als nur eine juristische Randnotiz. Es berührt das grundsätzliche Vertrauen in die Seriosität der handelnden Akteure.
Ermittlungen im Fall Bastian Finkel
Es bleibt abzuwarten, ob die zu erwartenden Ermittlungen im Fall Finkel Licht ins Dunkel bringen.

Ist das Schweigen des Juristen ein Indiz?
Eines ist klar: Wer sich gegen schwerwiegende öffentliche Vorwürfe verteidigen will, hat die Möglichkeit, dies selbst und eidesstattlich zu tun. Wenn man darauf verzichtet – obwohl man die Chance dazu hatte – bleibt ein erklärungsbedürftiges „lautes Schweigen“ im Raum. Das gilt umso mehr, wenn andere für einen sprechen – obwohl sie objektiv gar nicht wissen können, was nicht geschehen ist.
Ein solches Verhalten ist kein Schuldeingeständnis – aber es wirft Fragen auf. Und es stärkt den Verdacht, den es eigentlich entkräften sollte.
Finkel nutzt fragwürdige EV: Offensichtliche Fehler deuten auf abgestimmtes Vorgehen mit RA Köther hin
Statt auf dieses grundlegende juristische Wissen zurückzugreifen, bediente sich Rechtsanwalt Finkel einer eidesstattlichen Versicherung, die mutmaßlich falsche Angaben seines Kanzleipartners Lutz Köther enthielt. Die darin enthaltenen Fehler waren derart augenfällig, in identischem Muster mehrfach vorhanden und rechtlich vermutlich darauf optimiert, eine Löschung der Berichterstattung zu ermöglichen. BLD-Kritik.de geht daher davon aus, dass die fragliche Erklärung nicht ohne vorherige Absprache dieser Mängel mit Herrn Finkel verwendet wurde.
Vor diesem Hintergrund erscheint ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Lutz Köther und Bastian Finkel zumindest plausibel – insbesondere angesichts der zentralen Rolle, die der eidesstattliche Schriftsatz für den Fortgang des Verfahrens spielte.
Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Ausführungen zu Bastian Finkel gleichermaßen auf die drei weiteren Mitglieder der BLD-Geschäftsleitung übertragbar sind. Auch sie tragen Mitverantwortung für die juristische und ethische Gesamtstrategie der Kanzlei und stehen damit in gleicher Weise im Fokus künftiger Recherchen. Auch Dr. Grote, Brjörn Seitz und Dr. Alexander ließen in gleicher Sache eine eigene eidesstattliche vermissen, trotz ihres deutlichen Interesses an einer Löschung der Berichte von BLD-Kritik.de.
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